Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Option Vollverfüllung (Textfassung)

Textfassung des Videos "Option Vollverfüllung"

Diese Animation beruht auf einer Machbarkeitsstudie, die im Rahmen des Optionenvergleichs 2009 im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz erstellt wurde.

Bei dem Konzept der Vollverfüllung blieben die Abfälle am derzeitigen Ort. Vorhandene Resthohlräume in den Einlagerungskammern würden mit einem Mörtel verfüllt, der die Löslichkeit von radioaktiven Stoffen begrenzt.

Nach der Verfüllung würden die Einlagerungskammern mit Barrierebauwerken eingekapselt. Dazu müssten aufgelockerte Bereiche im Salzgestein nachgeschnitten werden, um möglichst undurchlässige Abdichtbauwerke zu errichten. Nach der Fertigstellung der Barrierebauwerke käme in sämtliche noch zugängliche Resthohlräume, bis zur 700-Meter-Sohle, Sorelbeton.

Im Salzgrusversatz vorhandene Hohlräume, unterhalb der 700-Meter-Sohle, würden mit einer speziellen Lösung verfüllt, die weder Steinsalz noch Kalisalz auflösen kann und andere Wässer von dem Carnallititbaufeld fernhält. Die offenen Grubenhohlräume oberhalb der 700-Meter-Sohle würden anschließend mit Sorelbeton verfüllt und die aufgeschlossenen Kalilager mit diesem Beton eingekapselt. Ist das gesamte Grubengebäude verfüllt, würden die Schächte verschlossen.

Stand: 22.10.2009

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz