Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Option Umlagerung der radioaktiven Abfälle (Textfassung)

Diese Animation beruht auf einer Machbarkeitsstudie, die im Rahmen des Optionenvergleichs 2009 im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz erstellt wurde.

Bei einer Umlagerung der Abfälle müssten diese ganz oder teilweise geborgen und in tiefer gelegene Bereiche des Salzstocks verbracht werden. Voraussetzung dafür wäre, dass das Salzgestein von Wasserzutritten und störenden Kalisalzschichten nicht betroffen ist.

Mit neuen Schächten müsste das Bergwerk um mehrere hundert Meter in die Tiefe erweitert werden. Neue Einlagerungskammern würden aufgefahren. Diese könnten auch Kavernen sein. Der Zugang zu den Einlagerungskammern sollte aus gebirgsmechanischen Gründen möglichst über bestehende und nur wenn es nicht vermeidbar ist, über neu anzulegende Streckenabschnitte erfolgen. Mit Hilfe einer Teilschnittmaschine würden dann die Kammern geöffnet, wie dieser alte Kammerverschluss. Damit sich von der Kammerdecke nichts lösen kann, müsste diese nachgeschnitten und gesichert werden.

Die Bergung der Abfallbehälter würde überwiegend mannlos, das heißt mit ferngesteuerten Geräten erfolgen. Die geborgenen Abfallbehälter würden anschließend zu einer sich in der Nähe befindlichen untertägigen Konditionierungsanlage transportiert. Hier würden nur die Gebinde, die zum Verpressen geeignet sind, in einer Presse verdichtet. Das dient der Volumenreduzierung. Anschließend würden sie für den Transport verpackt. Geleerte Kammern müssten sofort wieder tragfähig verfüllt und verschlossen werden, um das Bergwerk zu stabilisieren.

Fässer, die vollständig zementiert sind, würden unter Tage nicht verpresst werden können. Lose Abfälle, wie kontaminierter Salzgrus, würden in Transportbehälter verpackt und transportiert. Die verpackten Abfälle würden anschließend zu den neu aufgefahrenen Einlagerungsbereichen transportiert und dort eingelagert. Insgesamt müssten die neuen Einlagerungsbereiche etwa 50.000 Kubikmeter an radioaktiven Abfällen aufnehmen können. Hinzu kämen noch große Mengen an möglicherweise kontaminiertem Salzgrus. Nach der Einlagerung würden die neuen Bereiche langzeitsicher mit Barrierebauwerken verschlossen.

Zur Diskussion steht auch ein direkter Versturz der Abfälle in neu anzulegende Kavernen. Dabei würde die Konditionierung der Abfälle weitgehend entfallen.

Stand: 22.10.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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