Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Das Ergebnis des Optionenvergleichs (Textfassung)

Textfassung des Videos "Das Ergebnis des Optionenvergleichs"

Diese Animation zeigt das Ergebnis des Optionenvergleichs vom Januar 2010. Spätere Erkenntnisse sind nicht berücksichtigt. Die Rückholung der Abfälle ist nach derzeitigem Kenntnisstand die einzige Stilllegungsoption, für die die Langzeitsicherheit gewährleistet werden kann.

Bei der Umlagerung der radioaktiven Abfälle in tiefere Bereiche der Asse wären vergleichsweise aufwendige technische Maßnahmen notwendig, die mehr Zeit als alle anderen Optionen erfordern würden. Daher bestünde hierbei auch über einen längeren Zeitraum die Gefahr eines unbeherrschbaren Wasserzutritts.

Die Kenntnisse über den Zustand des Salzsattels in 1200 m Tiefe reichen derzeit nicht aus, um seine Eignung als Endlager und die Langzeitsicherheit einzuschätzen. Einer notwendigen Erkundungsphase würde eine lange Umsetzungsphase folgen, in der die Abfälle bis zum Abschluss der Maßnahmen einem möglichen Wasserzutritt ausgesetzt wären.

Darüber hinaus könnte die Machbarkeit an rechtlichen Unsicherheiten scheitern, weil die Umlagerung die Errichtung eines neuen Endlagers bedeuten würde. In einer Gesamtrangfolge aller drei Optionen belegt die Umlagerung nach heutigem Kenntnisstand daher den Platz drei.

Für die Option Rückholung der radioaktiven Abfälle wie auch für die Umlagerung gilt, dass bei Bergung und Umverpackung eine zusätzliche Strahlenbelastung der Beschäftigten auftreten wird. Bei der Rückholung kommt hinzu, dass durch die Zwischenlagerung über Tage mit weiteren Belastungen für Personal und Bevölkerung zu rechnen ist, auch wenn die entsprechenden gesetzlichen Grenzwerte eingehalten würden. Bezüglich der Auswirkungen bei einem unbeherrschbaren Wasserzutritt, der technischen und rechtlichen Machbarkeit und des Zeitbedarfs, nimmt die Rückholung die mittlere Position der drei Optionen ein. Rein rechnerisch gilt dies zunächst auch für die Gesamtrangfolge.

Die Option Vollverfüllung ist die am schnellsten und technisch am einfachsten zu realisierende Maßnahme. Dadurch ergibt sich eine höhere Sicherheit gegenüber einem unbeherrschbaren Wasserzutritt. Auch in einem solchen Notfall würden Verfüllmaßnahmen durchgeführt – sofern die Zeit dafür ausreicht. Da die Abfälle am jetzigen Ort verblieben und jeglicher Umgang mit den radioaktiven Materialien entfiele, käme es nicht zu einer zusätzlichen Strahlenbelastung in der Betriebsphase.

Diesen Vorteilen steht jedoch eine entscheidende Unsicherheit bei der Betrachtung der Langzeitsicherheit gegenüber. Es kann derzeit nicht nachgewiesen werden, ob die Strahlenbelastung auch für künftige Generationen die vorgeschriebenen Grenzwerte unterschreitet.

Dieser entscheidende Punkt ist bei der Bewertung der Optionen besonders zu berücksichtigen. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann nur für die Option Rückholung die Langzeitsicherheit nachgewiesen werden. Die Rückholung ist daher die beste Option.

Das Ergebnis des Optionenvergleichs zeigt, dass nach heutigem Kenntnisstand die Rückholung die beste Stilllegungsoption ist. Trotzdem gibt es Unsicherheiten, die ihre Umsetzung beeinflussen können.

So kann der Zugang zu den Fässern mit den radioaktiven Abfällen aufwendiger sein als angenommen. In einer ersten Phase sollen daher Kammern geöffnet werden, um den Zustand der Fässer und deren Inhalt zu untersuchen. Durch den Gebirgsdruck könnten Fässer möglicherweise stark zusammengepresst und beschädigt worden sein. Die ursprüngliche Abschirmung durch die Behälter wäre nicht mehr gewährleistet, eine höhere Direktstrahlung die Folge. Ein ungünstiger Zustand der Abfallbehälter kann die Dauer der Rückholung beeinträchtigen und damit die Gefahr eines Wasserzutritts während des Stilllegungsbetriebs erhöhen. Deshalb muss mit den Maßnahmen zügig begonnen werden.

Dabei würden die Fässer zunächst vorsichtig geborgen. Danach würde die Radioaktivität an der Fasswand gemessen, und aus dem Inneren würden Proben entnommen. Durch diese Vorgehensweise kann der tatsächliche Aufwand für die Rückholung und die zu erwartende Strahlungsintensität für Beschäftigte und Bevölkerung besser kalkuliert werden.

Parallel dazu müssen alle Maßnahmen fortgesetzt werden, die die Stabilität der Grube verbessern und Vorkehrungen gegen die Auswirkungen eines unbeherrschbaren Wasserzutritts getroffen werden. Zu diesen Notfallmaßnahmen gehört zum Beispiel der Bau von Barrieren zu den Einlagerungskammern, die die Umsetzung der Stilllegungsoption Rückholung aber nicht behindern.

Stand: 22.02.2010

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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