Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Notfallmaßnahmen (Textfassung)

Textfassung des Videos "Notfallmaßnahmen"

Bei der Schachtanlage Asse II kann nicht ausgeschlossen werden, dass der bestehende Zutritt von salzhaltigem Grundwasser so weit zunimmt, dass er nicht mehr beherrschbar ist. Um die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Notfalls zu senken und die radiologischen Auswirkungen bei einem möglichen Eintritt zu begrenzen, ergreift das BfS eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen.

Dazu gehören Maßnahmen zur Stabilisierung des Grubengebäudes und zum Schutz der Einlagerungskammern, Maßnahmen um für einen Notfall vorbereitet zu sein, sowie Maßnahmen nach Eintritt des Notfalls.

Maßnahmen zur Stabilisierung des Grubengebäudes sind ohnehin für einen sicheren Betrieb und die geplante Rückholung notwendig. Daher werden unter anderem seit 2009 Hohlräume mit Spezialbeton verfüllt, die durch das Absacken von eingeblasenem losen Salz entstanden sind. Damit wird die Verformung des Grubengebäudes reduziert.

Stabilisierend wirkt zudem die Verfüllung von Strecken und Resthohlräumen. Abdichtbauwerke im Umfeld der Einlagerungskammern auf der 725- und 750-Meter-Ebene minimieren im Notfall zusätzlich den Kontakt der Zutrittswässer mit den radioaktiven Abfällen und die Ausbreitung von Radionukliden. Diese Maßnahmen stehen der Rückholung nicht entgegen, sondern ermöglichen erst den sicheren Betrieb der Anlage bis zur Stilllegung.

Steigt die Menge der Zutrittswässer an, müssen entsprechende Auffangkapazitäten zur Verfügung stehen. Vorsorglich wurden daher für Zutrittswässer, die nicht sofort abtransportiert werden können, auf der 658- und 800-Meter-Sohle zusätzliche Speichermöglichkeiten geschaffen.

Nur im Notfall, also wenn der Zutritt nicht mehr beherrschbar ist, werden die Einlagerungskammern mit einem speziellen Mörtel verfüllt und die verbleibenden Resthohlräume mit Magnesiumchloridlösung geflutet. Der Spezialmörtel verzögert die Ausbreitung von Radionukliden und deren Transport im Grubengebäude. Die Magnesiumchloridlösung löst weder Kali- noch Steinsalz und verhindert damit, dass neue Hohlräume entstehen.

Als letzte Maßnahme nach Eintreten eines Notfalls werden die Schächte mit verschiedenen Materialien wie Spezialbeton und Bitumen abgedichtet. Das Bergwerk wird damit endgültig verschlossen. Obwohl die Maßnahmen die Konsequenzen eines nicht mehr beherrschbaren Wasserzutritts minimieren, wäre dies keine sichere Stilllegung der Schachtanlage nach den Vorgaben des Atomgesetzes. Sie müsste daher zukünftig weiter überwacht werden.

Stand: 22.10.2009

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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