Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was ist ein Notfall (Textfassung)

Textfassung des Videos "Was ist ein Notfall"

Wenn in der Asse keine Sicherungs- und Notfallmaßnahmen durchgeführt werden, kann folgender, hier stark beschleunigter, Prozess stattfinden.

Durch den Druck des Gebirges auf die stark durchbaute Südseite des Bergwerks können jederzeit neue Risse und damit Wegsamkeiten entstehen. Die Folge: Immer mehr Wasser kann dann in das Bergwerk eindringen. Auch nicht mehr an Salz gesättigte Wässer treten zu.

Große Teile des Grubengebäudes werden durchfeuchtet und verlieren an Festigkeit. Die Verformungen werden beschleunigt. Zusätzliche Rissbildungen und Löserfälle begünstigen den Wasserzutritt weiter. Dieser Prozess wird zur Überflutung der Einlagerungskammern führen.

Zeitgleich wird das Grubengebäude weiter zusammengedrückt. Weitere Risse bilden sich. Geräte und Materialien, bei deren Zersetzung sich Gase bilden, können dann aus Zeitgründen nicht mehr nach über Tage geschafft werden. Auch über diese gebildeten Gase können Radionuklide in die Umwelt transportiert werden.

Das aufsteigende Wasser erreicht das leichter lösbare Carnallititfeld, also das Kalisalz. Die schwer löslichen Stoffe bleiben stehen, andere lösen sich auf. Diese Auflösung führt zu einem weiteren Festigkeitsverlust des Grubengebäudes. Neue, zusätzliche, Hohlräume bilden sich.

Durch den Druck auf die Einlagerungskammern werden, sofern nicht bereits geschehen, die Gebinde beschädigt und durch das sich bewegende Wasser werden die Radionuklide mobilisiert. Diese können dann über bestehende Wegsamkeiten und vor allem über die Schächte austreten. So gelangen die Schadstoffe in oberflächennahe Grundwasser führende Schichten. Dort würden sich die Radionuklide und anderen Schadstoffe ausbreiten.

Um die dargestellten Vorgänge zu vermeiden bzw. die Konsequenzen eines unkontrollierbaren Wasserzutritts zu verringern sind die folgenden geplanten Vorsorgemaßnahmen im Grubengebäude unbedingt erforderlich.

  1. Abdichten von Wegsamkeiten durch die Salzschicht im Bereich des Blindschachtes 2 und der Erkundungsstrecke 3 auf der 750 Meter Sohle.
  2. Verfüllen der Resthohlräume in den Nebenabbauen der Kammern mit den schwach radioaktiven Abfällen.
  3. Stabilisierung und Abdichtung der Zugangsbereiche zu den Kammern mit den schwach radioaktiven Abfällen.
  4. Reduzierung des Resthohlraumvolumens durch Firstspaltverfüllung in ca. 80 Abbauen.
  5. Stabilisierung und Abdichtung der Nahbereiche im Umfeld der Kammer mit den mittelradioaktiven Abfällen.
  6. Rückholung gasbildender und wassergefährdender Stoffe.

Im Falle eines unkontrollierten Wasserzutritts sind die geplanten Notfallmaßnahmen

  • Verfüllen der Resthohlräume in den Einlagerungskammern
  • Verfüllen und Abdichten der Schächte und die
  • Gegenflutung mit einem Schutzfluid zur Verringerung von Umlöseprozessen.
Stand: 09.08.2010

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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