Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Lösungsüberwachung auf der 750-Meter-Sohle (sog. Drainage) (Textfassung)

Zur Stabilisierung des Bergwerks und zum Schutz der Einlagerungskammern werden Strecken und Resthohlräume auf der 725- und 750-Meter-Ebene mit Spezialbeton verfüllt.

Außerdem werden in den Zugangsbereichen zu den Einlagerungskammern Abdichtbauwerke errichtet. Sie sollen im Notfall den Kontakt des Wassers mit den radioaktiven Abfällen und deren Ausbreitung minimieren.

Die Lösungsstellen in der Südflanke, über die täglich rund 37 Liter aufgefangen werden, sind nach dem Verfüllen der 750-Meter-Sohle nicht mehr zugänglich. Sie sollen aber weiterhin kontrolliert und bei Bedarf abgepumpt werden können.

An einer Lösungsstelle wurde nachgewiesen, dass das Konzept technisch funktioniert.

Die Lösungsstelle wurde mit Schotter aufgefüllt, in dem sich die Salzlösung sammeln kann. In den Schotter ist ein Schachtring aus Beton eingelassen. Eine Schicht aus Beton schützt die Drainage vor dem späteren Verfüllmaterial.

Der Schachtring wird über eine Bohrung mit Rohrleitung mit der 700-Meter-Sohle verbunden und anschließend der Hohlraum mit Spezialbeton stabilisiert.

Über die Rohrleitung kann die Lösung weiterhin überwacht und bei Bedarf abgepumpt werden, obwohl die Sammelstelle nicht mehr direkt zugänglich ist.

Trotz dieser Maßnahmen können die Abfälle weiterhin zurückgeholt werden. Es ist geplant, vom Bergungsschacht neue Zugänge zu den Einlagerungskammern zu bauen.

Stand: 22.01.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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