Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Kontamination (Textfassung)

Textfassung des Videos "Kontamination"

Schon seit der Einlagerungszeit ist bekannt, dass sich unter dem Boden der Einlagerungssohle in 750 Metern Tiefe Feuchtigkeit befindet. Vor der Einlagerungskammer 12 wurde 1988 ein sogenannter "Sumpf" eingerichtet, in dem sich Salzlösung sammelt.

Die Lösung kommt aus den benachbarten ehemaligen Kaliabbauen. Das bis 1925 eingebrachte Verfüllmaterial enthielt Feuchtigkeit, die inzwischen als Flüssigkeit ausgepresst wird. Durch die aufgelockerten Bereiche unter den Strecken gelangt sie in den Sumpf.

Man stellte fest, dass diese Lösung mit radioaktivem Cäsium-137 belastet ist.

Die Kontamination der Lösung erklärt sich u.a. mit einem am 18. Dezember 1973 stattgefundenen Unfall. Flüssigkeit war dabei in den Boden gelaufen und hat diesen auf 250 Quadratmeter radioaktiv belastet. Möglich ist auch, dass vereinzelt Fässer undicht waren. Nach dem Unfall musste der Boden abgefräst werden. Eine Restverunreinigung – so die Vermutung – blieb jedoch zurück.

Die Menge der mit der Zeit im Sumpf aufgetretenen Radioaktivität lässt sich allerdings alleine durch den Fassunfall nicht erklären. Die Lösung aus den Kalisalzabbauen läuft auch unter der Einlagerungskammer 12 entlang. Dabei können im Bodenbereich radioaktive Stoffe aus inzwischen verrosteten und undichten Fässern aufgenommen werden.

Möglicherweise sind auch nicht vollständig verfestigte Abfälle eingelagert worden und aus Fässern ausgelaufen. Radioaktive Stoffe können so aus den Fässern in die Salzlösung und durch die aufgelockerten Bereiche unter den Strecken in den Sumpf vor Einlagerungskammer 12 gelangen. Aus dem Sumpf wurde von 2005 bis Januar 2008 Lösung entfernt, um den Arbeitsschutz bei betrieblichen Arbeiten in diesem Bereich zu gewährleisten.

Sie wurde in Transportbehälter gepumpt und zu einem Bohrloch transportiert. Durch dieses wurde sie auf 975 Meter geleitet. Das wurde 2008 durch die Genehmigungsbehörde untersagt.

2013 Der Sumpf wird im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen saniert

Damit die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II gelingen kann, ist es notwendig, das Bergwerk zu stabilisieren. Im Rahmen der Notfallvorsorge werden Resthohlräume in rund 80 ehemaligen Salzabbaukammern der Südflanke, die sogenannten Firstspalte, verfüllt.

Auch die Blindschächte, die einzelne Ebenen des Bergwerks unter Tage verbinden, müssen abgedichtet werden.

Um den östlichen Rand des Bergwerks zu stabilisieren, müssen der Blindschacht 3 und daran angrenzende Firstspalte verfüllt werden.

Diese Arbeiten sind aus Sicherheits- und Arbeitsschutzgründen nur möglich, wenn vorher der Bereich unterhalb von Blindschacht 3 vor der Einlagerungskammer 12 in 750 Metern Tiefe verfüllt wird. Dort befand sich der Sumpf mit kontaminierter Salzlösung.

Um den Sumpf abpumpen zu können, wurden in einem ersten Schritt Beobachtungs- und Drainageschächte gesetzt. So können später eventuell auftretende Salzlösungen unterhalb der Oberfläche beobachtet bzw. abgepumpt werden.

Im März 2013 wurde die kontaminierte Salzlösung aus der Vertiefung vor der Kammer 12 in Sammelbehälter gepumpt. Sie wird später bei der Herstellung von Spezialbeton verwendet. Durch den Beton werden die radioaktiven Stoffe langfristig gebunden. Dieses Vorgehen wird durch eine neue gesetzliche Regelung, die „Lex Asse“, ermöglicht.

Unmittelbar nach dem vollständigen Leeren des Sumpfes erfolgte das Betonieren des Bereichs unter Ausnutzung des vorhandenen Streckengefälles. Ein Nachlaufen neuer Salzlösung in den Sumpf wird dadurch verhindert. Diese Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen.

Um im zweiten Schritt den Blindschacht verfüllen zu können, muss zunächst eine vorhandene Bohrung erweitert werden. Sie ist notwendig, um später den Bereich mit Frischluft zu versorgen. Danach wird auf die Sorelbetonschicht eine 80 cm starke Schalungsmauer errichtet. Der dahinterliegende Hohlraum wird über eine Leitung mit Beton verfüllt. Der Bereich vor der Mauer wird durch eine zweite, bis zu 60 cm starke, Sorelbetonschicht verstärkt.

Über eine ca. 20 m lange Strecke wird ein neuer Zugang zum Blindschacht 3 gebaut, um Arbeiten zum Entfernen der alten Einbauten sowie von losem Salzgestein in den Wänden des Schachts sicher durchführen zu können.

Die dann folgende Verfüllung ist notwendig, da es zwischen dem Blindschacht und den benachbarten ehemaligen Salzabbaukammern offene Verbindungen gibt. Sie müssen geschlossen werden, bevor in diesem Bereich Resthohlräume verfüllt werden können. Danach werden die Firstspalte verfüllt.

Diese Maßnahme behindert weder die Rückholung der Abfälle noch die Erkundung der Einlagerungskammer 12 im Rahmen der Probephase. Bei Bedarf kann der eingebrachte Sorelbeton problemlos wieder entfernt werden.

Stand: 16.10.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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