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Behördenkorrespondenz
Die Diskussion über die Stilllegung der Asse soll nicht nur von Experten hinter verschlossenen Türen geführt werden. Auch die Öffentlichkeit soll aktiv an diesem Prozess teilhaben können.
Auch die Korrespondenz zwischen den behördlichen Akteuren ist für diese Diskussion von Bedeutung. Daher wird an dieser Stelle die gemäß § 57 b Abs. 9 AtG wesentliche Korrespondenz veröffentlicht.
Personenbezogene Daten sind aus Datenschutzgründen geschwärzt.
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Datum | Absender | Empfänger | Betreff | Hinweis |
---|---|---|---|---|
13.01.2015 | BMUB | Umweltausschuss des Deutschen Bundestages | Schachtanlage Asse II - Antworten auf die Nachfragen während der 31. Ausschusssitzung am 17.12.2014 | keine Hinweise |
28.01.2014 | BfS | NMU | Schachtanlage Asse II - Anzeige des Umganges mit radioaktiven Stoffen gemäß § 57b Abs. 5 S. 2 AtG, Verwertung kontaminierter Lösungen | keine Hinweise |
28.01.2014 | BfS | BMU | Schachtanlage Asse II - Anzeige des Umganges mit radioaktiven Stoffen gemäß § 57b Abs. 5 S. 2 AtG Verwertung kontaminierter Lösungen | keine Hinweise |
19.02.2014 | NMU | BfS | Schachtanlage Asse II - Anzeige des Umgangs mit radioaktiven Stoffen gemäß § 57b Abs. 5 S. 2 AtG, Verwertung kontaminierter Lösungen | keine Hinweise |
12.04.2011 | BMU | BfS | Schachtanlage Asse II - Atomrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 9 AtG - Faktenerhebung Schritt 1 | keine Hinweise |
Hinweis
Die Auswahl der wesentlichen Unterlagen, welche zur Veröffentlichung gemäß § 57 b Abs. 9 AtG vorgesehen sind, erfolgt nach festgelegten Kriterien. Das BfS veröffentlicht einen ersten Entwurf der Kriterien, nach denen Unterlagen zur Veröffentlichung auf der Asse-Internetplattform ausgewählt werden sollen. Die Liste der Unterlagen wird sukzessive um weitere wesentliche Unterlagen ergänzt.