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Behördenkorrespondenz
Die Diskussion über die Stilllegung der Asse soll nicht nur von Experten hinter verschlossenen Türen geführt werden. Auch die Öffentlichkeit soll aktiv an diesem Prozess teilhaben können.
Auch die Korrespondenz zwischen den behördlichen Akteuren ist für diese Diskussion von Bedeutung. Daher wird an dieser Stelle die gemäß § 57 b Abs. 9 AtG wesentliche Korrespondenz veröffentlicht.
Personenbezogene Daten sind aus Datenschutzgründen geschwärzt.
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Datum | Absender | Empfänger | Betreff | Hinweis |
---|---|---|---|---|
15.03.2011 | BMU | BfS | Schachtanlage Asse II - Faktenerhebung Schritt 1, atomrechtliches Genehmigungsverfahren, Az. RS II 3 14841/3 | keine Hinweise |
14.03.2011 | BMU | BfS | Zuziehung von Sachverständigen zur Stillegung der Asse durch das NMU | keine Hinweise |
20.01.2011 | BMU | BfS | Zuziehung von Sachverständigen im Verfahren zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II durch das NMU | keine Hinweise |
10.01.2011 | BfS | BMU | Zuziehung von Sachverständigen im Verfahren zur Stilllegung der Asse durch das NMU Rechtliche Einordnung der Notfallplanung – Ihr Schreiben RS III 2 – 14841/21.3 vom 10.01.2011 | keine Hinweise |
13.09.2010 | BMU | BfS | Zuziehung von Sachverständigen zur Prüfung des Notfallkonzeptes durch das NMU, RS III 2-14841/26 | keine Hinweise |
Hinweis
Die Auswahl der wesentlichen Unterlagen, welche zur Veröffentlichung gemäß § 57 b Abs. 9 AtG vorgesehen sind, erfolgt nach festgelegten Kriterien. Das BfS veröffentlicht einen ersten Entwurf der Kriterien, nach denen Unterlagen zur Veröffentlichung auf der Asse-Internetplattform ausgewählt werden sollen. Die Liste der Unterlagen wird sukzessive um weitere wesentliche Unterlagen ergänzt.