Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Unterlagen zur Genehmigung gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung

Das BfS hat am 21. April 2009 beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMU) einen "Antrag auf Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)" (§ 7-Antrag) für die Schachtanlage Asse II gestellt. Mit Bescheid vom 8. Juli 2010 hat das NMU den beantragten Umgang gemäß § 7 StrlSchV genehmigt. Diese Genehmigung bildet die rechtliche Grundlage für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in der Asse und die Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Betrieb der Schachtanlage bis zur Genehmigung der Stilllegung.

Die vom NMU als Genehmigungsunterlagen eingestuften und von den jeweiligen Urhebern zur Veröffentlichung freigegebenen Nachweise und Unterlagen sind als PDF-Dateien einzusehen. Aus Datenschutzgründen wurden personenbeziehbare Daten in den Unterlagen und Nachweisen unkenntlich gemacht.

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Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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