Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Drei fiktive Standorte im Vergleich

Infografik der Asse Einblicke 25

Infografik der Asse Einblicke 25 Drei fiktive Standorte für ein Zwischenlager im VergleichDrei fiktive Standorte für ein Zwischenlager im Vergleich (Asse Einblicke 25)

Den drei Standorten, die in der nebenstehenden Grafik angedeutet sind, liegen keine konkreten Orte zugrunde. Sie unterscheiden sich lediglich durch einen fiktiven, jedoch unterschiedlichen Abstand zum nächsten Wohngebiet. Durch den Vergleich der Standorte soll dargestellt werden, welchen Zusammenhang es zwischen der Strahlenbelastung durch die Asse-Abfälle und der Entfernung zum Zwischenlager gibt.

Stand: 05.07.2014

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz