Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Warum die Zeit drängt

Infografik in der Asse Einblicke 16

Infografik der Asse Einblicke 16 Warum die Zeit drängtWarum die Zeit drängt (Asse Einblicke 16)

Kann der Atommüll aus der Asse herausgeholt werden? Wie viel Zeit bleibt für eine sichere Stilllegung? Das sind die Fragen, die die Menschen rund um das Endlager bewegen. Die Rückholung der radioaktiven Abfälle ist nach heutigem Wissen die einzige Option, mit der ein langfristiger Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet werden kann. Ob die Rückholung machbar ist, soll durch eine Probephase (Faktenerhebung) in zwei  Einlagerungskammern überprüft werden.

Risiken für die Rückholung bergen der hohe Zeitbedarf und die schwierigen bergbaulichen Rahmenbedingungen der Schachtanlage. Die Aufgabe, ein altes und dafür nicht geeignetes Bergwerk nach den Anforderungen des Atomrechts zu betreiben und stillzulegen, ist jeden Tag eine große Herausforderung, schließlich hätte die Asse nie zu einem Endlager für radioaktiven Abfall werden dürfen. Die Asse ist als konventionelles Salzbergwerk einst bis an die Grenzen der Belastbarkeit ausgehöhlt worden, was sich heute besonders auf die Standfestigkeit der Asse auswirkt. Die größten Gefahren für eine sichere Stilllegung bestehen in einer Zunahme des eindringenden Wassers, infolge einer fortschreitenden Schädigung des Grubengebäudes. Das Schaubild zeigt alle wesentlichen Probleme und erläutert deren Gefahrenpotenzial. Es zeigt auch, welche Fortschritte bereits erreicht worden sind.

Stand: 04.02.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz