Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Der Arbeitsbereich vor Einlagerungskammer 7

Infografik in der Asse Einblicke 15

Infografik der Asse Einblicke 15 Der Arbeitsbereich vor Einlagerungskammer 7Der Arbeitsbereich vor Einlagerungskammer 7 (Asse Einblicke 15)

Für die Bohrarbeiten in 750 Metern Tiefe wurde ein neuer Arbeitsbereich eingerichtet. Der Gefahrenbereich ist durch eine Zeltkonstruktion, die sogenannte Einhausung, vom restlichen Grubengebäude abgetrennt. Die Bohrmannschaft kann den Arbeitsbereich nur durch Schleusen betreten oder verlassen.

Das Schaubild zeigt die wichtigsten Bestandteile der Ausrüstung sowie die Bereiche, in denen gebohrt, das herausgebohrte Material aufgefangen und auf seine Strahlung hin untersucht wird. Wichtig sind auch die Zufuhr von Frischluft und das Absaugen der verbrauchten Luft. Ein großer Ventilator saugt die Abluft über ein 60 Zentimeter dickes Rohr aus der Einhausung ab. Die abgesaugte Luft wird dabei durch einen radiologischen Filter geleitet und gereinigt, bevor sie wieder in das Bergwerk zurückgeführt wird. Frischluft strömt über eine Öffnung in den eingehausten Bereich nach.

Die Bohrmaschine wird hydraulisch betrieben. Dafür müssen ebenfalls Leitungen verlegt werden. Eine Druckluftanlage sorgt dafür, dass das beim Anbohren entstehende Bohrmehl aus dem Bohrloch geblasen wird. Das Bohrmehl wird dabei in einem für diesen Zweck errichteten Sammelbehälter, dem Bohrkleinbunker, wieder aufgefangen.

Über eine separate Leitung kann im Notfall auch Stickstoff in das Bohrloch geleitet werden. Falls beim Anbohren in der Einlagerungskammer ein Brand ausbrechen sollte, könnte dieser sofort mit Stickstoff gelöscht werden.

Beim Verlassen des Arbeitsbereiches werden die Arbeiter auf mögliche Kontaminationen hin untersucht. Dasselbe gilt für das Material, das aus dem Bohrbereich kommt.

Pausen können die Arbeiter in einem eigens aufgestellten Personalcontainer machen, denn das Essen und Trinken ist in Strahlenschutzbereichen verboten.

Stand: 01.11.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz