Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Die Optionen im Überblick

Infografik in der Asse Einblicke 03-2009

Infografik der Asse Einblicke 3 Die Optionen im ÜberblickDie Optionen im Überblick (Asse Einblicke 3)

Seit vergangenem Jahr werden verschiedene Stilllegungsmöglichkeiten der Asse untersucht. Diskutiert werden derzeit drei Optionen: Die Vollverfüllung des Endlagers mit Verbleib der Abfälle vor Ort, eine Rückholung aller, oder eines Teils der Abfälle, oder eine interne Umlagerung der radioaktiven Abfälle.

Nach der Prüfung der Machbarkeit sowie der anschließenden Entscheidungsfindung wird eine vertiefte Planung der Stilllegung erfolgen. Dies beinhaltet die Durchführung eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit. Die gezeigten Grafiken stellen die sich zurzeit in der Prüfung befindlichen Optionen schematisch dar.

Weitere Informationen zum Thema

Ausgabe der Asse Einblicke lesen

Stand: 11.05.2009

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz