Gemäß dem neuen Strahlenschutzgesetz (§ 170 StrlSchG) ergeben sich ab dem 31.12.2018 wichtige Änderungen hinsichtlich der an das Strahlenschutzregister zu übermittelnden Daten. Insbesondere benötigen alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS zu erfolgen haben (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen), ab dem 31.12.2018 eine eindeutige persönliche Kennnummer: die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer). Die SSR-Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister. Sie ersetzt außerdem die bisherige Strahlenpassnummer.
Die Beantragung der SSR-Nummer beim BfS wird ab dem 31.12.2018 möglich sein. Die dafür nötige URL wird an dieser Stelle noch bekannt gegeben.