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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Das Strahlenschutzregister (SSR)

Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz betrieben. Es überwacht die Einhaltung der Grenzwerte für die zulässige jährliche Strahlenbelastung und die Berufslebensdosis sowie die Ausgabe von Strahlenpässen.

Das Strahlenschutzregister - Überblick und Kontakt

Das Strahlenschutzregister trägt zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die beruflich bedingt ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die bisher im Atomgesetz, mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes in diesem Gesetz festgelegt ist.

Informationen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen in der beruflichen Strahlenschutzüberwachung

Gemäß dem neuen Strahlenschutzgesetz (§ 170 StrlSchG) ergeben sich ab dem 31.12.2018 wichtige Änderungen hinsichtlich der an das Strahlenschutzregister zu übermittelnden Daten. Insbesondere benötigen alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS zu erfolgen haben (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen), ab dem 31.12.2018 eine eindeutige persönliche Kennnummer: die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer). Die SSR-Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister. Sie ersetzt außerdem die bisherige Strahlenpassnummer.

Die Beantragung der SSR-Nummer beim BfS wird ab dem 31.12.2018 möglich sein. Die dafür nötige URL wird an dieser Stelle noch bekannt gegeben.

Häufig gestellte Fragen zu den Änderungen im Strahlenschutzregister

In diesem Artikel finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Änderungen im Strahlenschutzregister, die sich ab dem 31.12.2018 ergeben.

Weiterführende Informationen für Antragsteller von SSR-Nummern

Diese zusätzlichen Informationen zur Beantragung von SSR-Nummern richten sich insbesondere an Strahlenschutzverantwortliche, Verpflichtete nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG sowie Verantwortliche nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG von Betrieben, die beruflich exponierte Personen beschäftigen und die für die Beantragung von SSR-Nummern verantwortlich sind.

Die Beantragung der SSR-Nummer beim BfS wird ab 31.12.2018 möglich sein.

Weiterführende Informationen für Messstellen/Behörden

Diese zusätzlichen Informationen richten sich an nach § 169 StrlSchG bestimmte Messstellen, das Luftfahrt-Bundesamt und Registrierbehörden, die Dosiswerte und Strahlenpassmeldungen an das Strahlenschutzregister übertragen.

Informationen zum Einrichten eines Webservices

Für den Datenaustausch zwischen den Betrieben bzw. den Messstellen/Behörden und dem BfS stellt das BfS neben einer Webanwendung auch entsprechende Webservices zur Verfügung. Diese Information dient zur Vorbereitung auf die geplante Verwendung eines Webservices. Sie richtet sich an Betriebe und Messstellen sowie Behörden, die zur Datenübertragung an das BfS einen Webservice einrichten möchten.

Informationen für die Nutzung der Webanwendung (inklusive Einlesen einer CSV/TXT-Datei)

Für den Datenaustausch zwischen den Betrieben bzw. den Messstellen/Behörden und dem BfS stellt das BfS sowohl Webservices als auch entsprechende Webanwendungen zur Verfügung. Die Nutzung der Webanwendung eignet sich vor allem bei Übertragung geringerer Datenmengen an das BfS. Hier finden Sie Informationen und detaillierten Spezifikationen zur Nutzung der Webanwendung (inklusive Einlesen einer CSV/TXT-Datei).

Aktuelle Auswertungen aus dem Strahlenschutzregister

In Deutschland waren im Jahr 2016 ca. 440.000 Personen als beruflich strahlenexponiert eingestuft. Diese teilen sich auf verschiedene Gruppen auf. Für den Bericht des Strahlenschutzregisters werden die von den überwachten Personen erhaltenen Dosiswerte nach verschiedenen Kriterien ausgewertet.

© Bundesamt für Strahlenschutz