Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Das Endlager
Der Förderturm von Konrad 1

Konrad im Überblick

Schacht Konrad, ein stillgelegtes Eisenerz-Bergwerk im Stadtgebiet Salzgitter, wird derzeit zum Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung umgerüstet. Rund 90 Prozent der in Deutschland anfallenden radioaktiven Abfälle gehören in diese Kategorie, sie beinhalten aber nur etwa 1 Prozent der gesamten Radioaktivität allen Abfalls.

Setzen von Klebeankern mit Hilfe eines Bohrwagens

Die Eignung Konrads als Endlager

In 800 bis 1.300 Meter Tiefe der Schachtanlage Konrad befinden sich eisenhaltige Gesteinsschichten, in denen die radioaktiven Abfälle endgelagert werden sollen. Die Grube ist für ein Eisenerzbergwerk außergewöhnlich trocken. Die darüber liegende, 160 bis 400 Meter dicke Deckschicht aus Tonsteinen dichtet die Grube gegen das oberflächennahe Grundwasser und den Stichkanal Salzgitter ab.

Die Schachtanlage Konrad 2 aus der Luft

Die Notwendigkeit von Schacht Konrad

Eine Erweiterung von Schacht Konrad steht aus Sicht des Betreibers nicht zur Diskussion und ist nicht geplant. Die Sicherheit wurde und wird nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik bewertet. Die zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden haben bislang keine Sicherheitsmängel gemeldet. Eine Verhinderung der Inbetriebnahme von Konrad nach über 35 Jahren Vorlaufzeit ohne konkrete Hinweise auf Sicherheitsmängel würde zu einer jahrzehntelangen Verzögerung der sicheren Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle führen.

Auffahren einer Strecke mit einer Teilschnittmaschine

Endlagerung: Akteure und Verantwortlichkeiten

In Deutschland ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für das Endlager Morsleben, die Schachtanlage Asse, das Endlagerprojekt Konrad und das Bergwerk Gorleben zuständig. Während in Morsleben und in der Asse bereits radioaktive Abfälle lagern, wurden die Erkundungsarbeiten am Standort Gorleben mit In-Kraft-Treten des Standortauswahlgesetzes am 27. Juli 2013 beendet. Konrad hingegen wird derzeit zum Endlager umgerüstet und ist das bisher einzige Endlager, das nach Atomrecht genehmigt wurde.

Erörterungstermin Konrad

Genehmigung und rechtliche Grundlagen

Von der Idee, Konrad als Endlager für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zu nutzen, bis zum Beginn seiner Umsetzung, war es ein langer Weg. Allein die Genehmigung, der sogenannte Planfeststellungsbeschluss, dauerte rund 20 Jahre.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz