Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Der Umbau

Kosten und Kostenverteilung des Endlagerprojekts Schacht Konrad

Kosten für die Endlagerung radioaktiver Abfälle fallen sowohl bei der Planung, der Durchführung des Genehmigungsverfahrens, der Errichtung als auch dem Betrieb und der Stilllegung eines Endlagers an.

Für die Erkundungs- und Planungsarbeiten des Endlagerprojekts Schacht Konrad beliefen sich die Kosten von 1977 bis Ende 2007 auf rund 930 Millionen Euro.

Voraussichtliche Kosten für die Errichtung des Endlagers

Der Förderturm von Konrad 1 Förderturm Konrad 1Das markante Fördergerüst auf Konrad 1 steht heute unter Denkmalschutz

Die Kosten für den Umbau von Schacht Konrad zu einem Endlager werden laufend neu kalkuliert. Das mit dem Umbau von Schacht Konrad beauftragte Unternehmen, die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern mbH (DBE), hat dem BfS mittlerweile eine aktualisierte Abschätzung der Kosten vorgelegt. Demnach würde der Umbau insgesamt rund 3,4 Milliarden Euro kosten. Diese Angabe basiert auf Annahmen, in denen die DBE die Fertigstellung von Schacht Konrad mit dem Jahr 2022 angibt.

Die von der DBE gemachten Angaben sind allerdings nicht belastbar, da das Unternehmen derzeit nicht in der Lage ist, die für eine genaue Abschätzung erforderlichen Informationen zu beschaffen. Die jetzt vorgelegte Abschätzung wird aktuell einer Plausibilitäts- sowie Validitätsprüfung (durch das BfS) unterzogen.

Frühere unrealistische Schätzungen aus den 80er und 90er Jahren gingen von umgerechnet etwa 900 Millionen Euro aus. Die letzten belastbaren Kalkulationen der Kosten aus den Jahren 2012 und 2013 ergaben Kosten für den Umbau von 2,3 bzw. 2,9 Milliarden Euro. Die Mehrkosten ergeben sich

  • durch die von der DBE angegebene längere Laufzeit des Projektes bis 2022,
  • durch Neukalkulationen sowie
  • durch zusätzliche Leistungen.

Der überwiegende Teil der Kosten entfällt auf die DBE (bei 3,4 Milliarden Euro etwa 3,2 Milliarden).

Weitergabe der Kosten an die Abfallverursacher

Die Kosten für die Errichtung des Endlagers stellen den notwendigen Aufwand (zum Beispiel Planungskosten, Kosten für den Erwerb von Grundstücken und Rechten, die Errichtung sowie für die Erkundung) nach § 21b AtG dar und werden den Abfallverursachern vom BfS in Rechnung gestellt.

Die berechneten Gesamtkosten der Errichtung des Endlagers Konrad sind, abhängig nach den jeweiligen Abfallverursachern, zu zirka einem Drittel durch die öffentliche Hand und zu zirka zwei Dritteln durch die Energieversorgungsunternehmen zu finanzieren.

Beiträge können erst nach Abschluss der beitragsfähigen Arbeiten erhoben werden, deswegen wurde entsprechend dem Atomgesetz (AtG) die Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV) erlassen. Vorausleistungen werden auf künftige Beiträge erhoben und mit diesen später verrechnet.

Gesamtkosten für das Projekt Konrad

Die Gesamtkosten für das Projekt Konrad sind insbesondere abhängig von den Errichtungskosten und den Betriebskosten in Abhängigkeit von der Betriebsdauer sowie weiterer Rahmenbedingungen (zum Beispiel der Logistik bei der Anlieferung der Abfälle und den Kosten der Stilllegung nach der Betriebsphase).

Hintergrund zu den Kostenänderungen beim Umbau zum Endlager

Ein Bergmann bedient unter Tage eine Teilschnittmaschine mit der neue Einlagerungskammern erstellt werden TeilschnittmaschineEin Bergmann bedient eine Teilschnittmaschine, mit der neue Einlagerungskammern erstellt werden

Bis zum Abschluss der ordentlichen Gerichtsverfahren der Kläger gegen das Endlager und bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 26. März 2007 über den Planfeststellungsbeschluss Konrad war es politische Festlegung der Bundesregierung und des Haushaltsgesetzgebers, dass

  • die Planungen nicht weiterzuführen,
  • die vorbereitenden Errichtungsarbeiten nicht fortzuführen und
  • keine umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen an der 1957 errichteten Schachtanlage durchzuführen

sind. Somit konnten die Planungsunterlagen für Konrad bis 2007 nicht weitergeführt oder aktualisiert werden. Erst mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig und vollziehbar.

Aktualisierung der Genehmigungsunterlagen

Seit 2007 wird Schacht Konrad zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle umgebaut. Für diesen Umbau müssen die der Genehmigung zugrunde liegenden Unterlagen, die allesamt noch aus den 80er und 90er Jahren stammen, überarbeitet und auf den aktuellen technischen Stand gebracht werden. Dabei wurden die bisherigen Schätzungen der Kosten für den Umbau von Schacht Konrad zum Endlager anhand der aktuellen Situation auf Basis aktueller Planungen und Ausschreibungsergebnisse erstmals konkret berechnet.

Veränderte Rahmenbedingungen beeinflussen die Kostenentwicklung

Die Planungen aus den 80er und 90er Jahren waren unrealistisch. Im Zuge der detaillierten Überarbeitung des Projektablaufes wurde auch die Projektkostenrechnung aktualisiert. Die höheren Kosten lassen sich insbesondere auf unternehmerische Rahmenbedingungen der Privatwirtschaft zurückführen. So begründet die als Dritte mit den bergmännischen Arbeiten vor Ort beauftragte DBE die Kostenerhöhung mit der im Laufe der vergangenen Jahrzehnte veränderten Marktsituation. Beispielsweise sind nur noch wenige Bergbau-Spezialfirmen am Markt. Auch spezifische Kostensteigerungen in bestimmten Bereichen werden von der DBE genannt. Die Änderungen sind auf folgende Ursachen zurückführen:

  • eine verlängerte Projektlaufzeit,
  • eine erforderliche Neukalkulation von bisher geplanten Leistungen aufgrund aktueller Markterhebungen und Ausschreibungsergebnisse,
  • Änderungen des Leistungsumfangs bedingt durch neue Erkundungsergebnisse unter Tage oder gutachterliche Bewertungen,
  • eine sich seit Jahren verändernde Marktsituation im Bergbaubereich hin zum Bietermarkt (beispielsweise sind nur noch wenige Bergbau-Spezialfirmen am Markt.),
  • spezifische Kostensteigerungen in bestimmten Bereichen (wie zum Beispiel neue Zementsorten im Baustoffbereich),
  • allgemeine Preissteigerungen, Lohn- und Gehaltsänderungen und die Mehrwertsteuererhöhung,
  • die technische Umsetzung von in über 500 Nebenbestimmungen verlangten Änderungen an den vorgelegten Planungen zum Planungsfeststellungsbeschluss,
  • die erhöhten Anforderungen durch die weiterentwickelten technischen Regelwerke wie zum Beispiel die DIN, die Energieeinsparverordnung, etc. sowie
  • den Zustand der vorhandenen Anlage, der sich über die Jahre zunehmend verschlechtert hat und nun umfangreiche Sanierungsarbeiten erfordert.

Mit fortschreitender Aktualisierung der ursprünglichen Planungen, der wenig kalkulierbaren Entwicklung von zum Beispiel Rohstoffpreisen und den bereits identifizierten Risiken wie zum Beispiel dem Bauen im Bestand, lassen sich weitere Kostenenänderungen nicht ausschließen.

Stand: 15.07.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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