Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Der Umbau

Dauer des Umbaus von Schacht Konrad zu einem Endlager

  • Im Jahr 2007 haben die Umbauarbeiten begonnen.
  • Die Planungsunterlagen, die aus den 1980er Jahren stammen, mussten aktualisiert werden.
  • Bis 2022 sollen laut Betriebsgesellschaft DBE der Umbau abgeschlossen sein.

Bis 2022 soll der Umbau von Schacht Konrad zu einem Endlager abgeschlossen sein. Diesen Termin hat die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) dem BfS mitgeteilt. Das Unternehmen ist mit dem Umbau beauftragt. Das BfS hat darauf hingewiesen, dass dieser Termin zu halten sei und der Gesellschaft dafür seine Unterstützung angeboten.

Umbauarbeiten begannen im Jahr 2007

Laufende Baumaßnahmen auf Konrad 1 Laufende Baumaßnahmen auf Konrad 1Laufende Baumaßnahmen auf Konrad 1

Errichtung und Betrieb des Endlagers Konrad wurden 2002 durch das niedersächsische Umweltministerium nach einem 20 Jahre dauernden Planfeststellungsverfahren genehmigt. Seit dem 26. März 2007 ist die Konrad-Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht richterlich bestätigt.

Seit diesem Zeitpunkt arbeitet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die vorliegenden Planungs- und Genehmigungsunterlagen auf, die zu großen Teilen aus den 80er Jahren stammen. Bis dahin hatte die Bundesregierung vorgegeben, Planungsunterlagen während der Prüfung durch die Genehmigungsbehörde und der gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht anzufassen, das heißt: sie konnten nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden.

Hintergrund dieser Vorgabe war die Befürchtung, dass Änderungen an den Verfahrensunterlagen die Rechtssicherheit des Planfeststellungsbeschlusses gefährden könnten. Außerdem sollte dadurch verhindert werden, dass bei Nichteignung oder Aufgabe des Projektes unnötige Kosten entstanden wären.

Beteiligte Akteure

Die Gesamtverantwortung für Errichtung und Betrieb des Endlagers Konrad liegt beim Bundesamt für Strahlenschutz. 1984 hat die Bundesregierung die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) mit der "Planung und Errichtung der Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle" beauftragt und ihr vertraglich eine Monopolstellung für diese Aufgaben eingeräumt. Das BfS (früher die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, PTB) ist somit über den Kooperationsvertrag von 1984 an die DBE gebunden.

Während dem BfS die Aufgabe des Betreibers und Bauherrn obliegt, führt die DBE die Planung und bauliche Errichtung des Endlagers Konrad als öffentliches Bauvorhaben durch. Die DBE koordiniert den Bauablauf und ist für die Ausführungsplanung zuständig. Für die technischen Arbeiten beauftragt die DBE überwiegend externe Firmen. Die DBE hat auch dafür Sorge zu tragen, dass der Betreiber zum Beispiel über die Kostenentwicklung und den Umsetzungsstand unterrichtet wird. Das BfS steuert das Gesamtvorhaben und koordiniert dabei die zahlreichen Verfahren mit den zuständigen Genehmigungsbehörden.

An der komplexen Aufgabe der Errichtung des Endlagers Konrad ist eine Vielzahl weiterer Akteure (zum Beispiel Aufsichts- und Genehmigungsbehörden sowie Auftragnehmer) beteiligt. Einige sind lediglich für einzelne abgegrenzte Maßnahmen, andere für Errichtung der Kernanlagen über einen längeren Zeitraum und wieder andere als vorgesetzte Behörden oder Aufsicht führende Stellen involviert.

Zu den Behörden, deren maßgebliche Funktionen entscheidenden Einfluss auf Realisierbarkeit und Dauer des Umbaus von Schacht Konrad zu einem Endlager haben können, zählen beispielsweise das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMU), das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (NMS), das Eisenbahnbundesamt (EBA) und das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (NMI). Eine detaillierte Übersicht zu den beteiligten Institutionen und ihren Funktionen erhalten Sie unter Akteure.

Veraltete Planungsunterlagen mussten aktualisiert werden

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in 2007 den Planfeststellungsbeschluss des Landes Niedersachsen bestätigt und die Bundesregierung grünes Licht für den Bau hatte, konnten BfS und DBE mit der systematischen Aufarbeitung der teilweise über 20 Jahre alten Planungen, der Kostenrechnung und des Zeitbedarfs für die Errichtung des Anlage nach aktuellem Stand der Technik beginnen. Gleichzeitig mussten die über 500 Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt werden.

Ein Bergmann bedient unter Tage eine Teilschnittmaschine mit der neue Einlagerungskammern erstellt werden TeilschnittmaschineEin Bergmann bedient eine Teilschnittmaschine, mit der neue Einlagerungskammern erstellt werden

Zunächst galt es, die unrealistischen Annahmen zum Umbau von Schacht Konrad zu einem Endlager zu korrigieren, mit denen die Endlagerung als kostengünstig und schnell realisierbar dargestellt wurde. Die Anpassung der Planung an den Stand von Wissenschaft und Technik und an die geänderten gesetzlichen Vorschriften ergaben einen deutlich längeren Zeitbedarf. BfS und DBE arbeiteten laufend mit Unterstützung externer Berater an Wegen zur Beschleunigung der Errichtungszeit.

Gutachter überprüften Terminpläne

Der von der DBE zuerst genannte aktualisierte Fertigstellungstermin für das Jahr 2019 gab Anlass zu einer gutachterlichen Überprüfung. Dazu beauftragte das Bundesfinanzministerium die Energiewerke Nord (EWN). Der daraus resultierende Bericht der Firma Contex Consulting bestätigte in wesentlichen Teilen die eigene Analyse des BfS. Demnach verursachten insbesondere unrealistische Annahmen aus den 80er und 90er Jahren die Planungs-Korrekturen. Der Bericht bescheinigt den handelnden Akteuren aber auch, dass das Projekt nach typischen Anfangsschwierigkeiten "erstaunlich gut" laufe: "Die positiven Projektfortschritte sind wesentlich größer als die sich immer in den Vordergrund drängenden offenen Fragestellungen oder Problemfälle vermuten lassen."

Die Gutachter der EWN analysierten insbesondere die Zusammenarbeit zwischen BfS und DBE. Weitere wesentliche Aspekte wie Schnittstellen zu weiteren Akteuren, die zu Terminverschiebungen führen könnten, werden nicht ausreichend betrachtet. Das BfS wertete die Empfehlungen des Gutachtens aus und beauftragte zusätzlich einen externen, unabhängigen Sachverständigen. Dieser untersuchte das Projekt auf mögliche Beschleunigungspotentiale.

Terminsituation

Für das BfS ist eine sichere und zügige Fertigstellung von Schacht Konrad als Endlager entscheidend. Dieses stellt eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar, bei der alle Akteure Verantwortung für ihre Aufgabenbereiche übernehmen müssen. Das BfS ist an einen Kooperationsvertrag gebunden, den die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Jahre 1984 mit der DBE geschlossen hat. Laut Vertrag ist es Aufgabe der DBE, die Ablauf-, Zeit- und Kostenplanung für die Errichtung des Endlagers Konrad aufzustellen. Die ursprüngliche Projektablaufplanung beruhte auf unrealistischen Planungen aus den 1980er und 1990er Jahren.

Die DBE hatte zuletzt 2013 einen erheblichen Mehraufwand bei der Sanierung der Anlage angegeben. Das BfS hat die DBE in seiner Verantwortung gebeten, anhand der aktuellen Erkenntnisse einen aktualisierten Terminplan für die Fertigstellung von Schacht Konrad zu erstellen. Als neuen Termin für die Fertigstellung Konrads gibt die DBE das Jahr 2022 an. Das BfS hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass dieser Termin einzuhalten ist und ihr dabei seine Unterstützung angeboten.

Stand: 13.03.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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