Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Publikationen

Publikation Endlager Konrad. Antworten auf die meistgestellten Fragen.

Wo entsteht radioaktiver Abfall und wie muss er entsorgt werden? Wie ist der Umgang mit radioaktiven Abfällen geregelt? Wie wurde Konrad vom Erzlager zum Endlager? Welche Voraussetzungen müssen für die Eignung als Endlager erfüllt sein? Welche Maßnahmen sollen die Sicherheit gewährleisten? Wie wird das Bergwerk zum Endlager umgebaut? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert diese Broschüre.

Publikation Konrad Kurzbroschüre

Die Kurzbroschüre "Konrad - Deutschlands erstes nach Atomgesetz genehmigtes Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle" gibt eine Kurzübersicht über die relevanten Themen zum künftigen Endlager Konrad.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz