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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Informationen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen in der beruflichen Strahlenschutzüberwachung

  • Gemäß dem neuen Strahlenschutzgesetz (§ 170 StrlSchG) ergeben sich ab dem 31.12.2018 wichtige Änderungen hinsichtlich der an das Strahlenschutzregister zu übermittelnden Daten.
  • Insbesondere benötigen alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS zu erfolgen haben (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen), ab dem 31.12.2018 eine eindeutige persönliche Kennnummer: die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).
  • Die SSR-Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister. Sie ersetzt außerdem die bisherige Strahlenpassnummer.
  • Die SSR-Nummer wird vom BfS vergeben. Sie wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer (§ 147 SGB VI) und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet.
  • Die Beantragung der SSR-Nummer und die Übertragung der dafür nötigen Personendaten für beruflich exponierte Personen und die Inhaber von Strahlenpässen erfolgt durch den Strahlenschutzverantwortlichen bzw. den entsprechenden Verpflichteten/Verantwortlichen des Beschäftigungsbetriebs oder eine von ihm autorisierte Person.
  • Die SSR-Nummer kann ab dem 31.12.2018 beim BfS beantragt werden. Die dafür nötige URL wird an dieser Stelle noch bekannt gegeben werden.

Änderungen hinsichtlich der an das Strahlenschutzregister zu übermittelnden Daten

Gemäß dem neuen Strahlenschutzgesetz (§ 170 StrlSchG) ergeben sich ab dem 31.12.2018 wichtige Änderungen hinsichtlich der an das Strahlenschutzregister zu übermittelnden Daten. Einen Überblick über die einzelnen Daten, die von den Betrieben über die behördlich bestimmten Messstellen bzw. Registrierbehörden an das Strahlenschutzregister zu übermitteln sind, finden Sie zusammen mit den Informationen zum Datenformat je nach Meldungsart in folgenden Dokumenten tabellarisch aufgelistet.

Achtung: Die Formatanforderungen wurden aktualisiert (Stand 24.08.2018). Details zu den Änderungen im Vergleich zu den Vorversionen (Stand 05.12.2017) finden Sie im Änderungsprotokoll.

Wie den Formatanforderungen zu entnehmen, ergeben sich ebenfalls Änderungen bei den zu übermittelnden Betriebs- und Tätigkeitskategorien. Diese orientieren sich nun an einer international vereinbarten Systematik.

Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer (SSR-Nummer) im Strahlenschutzregister

Im Strahlenschutzregister des BfS gehen jährlich ca. 3,5 Millionen neue Datensätze von beruflich strahlenüberwachten Personen ein. Diese Daten werden bisher allein auf Grundlage der übermittelten Personendaten (Name, Geburtsname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort etc.) personenbezogen zusammengeführt. Unvollständig übermittelte Personendaten, Schreibfehler, Namensänderungen (z.B. durch Heirat oder Scheidung) oder unterschiedliche Schreibweisen erschweren die Zuordnung verschiedener Personenbeschreibungen zu "natürlichen" Personen erheblich. Daraus resultierende Zuordnungsfehler können zu fehlerhaften Berechnungen der Jahres- und Berufslebensdosis führen – mit allen Konsequenzen.

Die Verwendung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer in der Strahlenschutzüberwachung, wie dies in anderen europäischen Ländern schon lange üblich ist, bringt hier relevante Verbesserungen. Bisher konnte dies in Deutschland aufgrund fehlender datenschutzrechtlicher Grundlagen nicht realisiert werden.

Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) wird in § 170 StrlSchG die rechtliche Grundlage für die Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer zur Verwendung in der Strahlenschutzüberwachung geschaffen. Diese neue persönliche Kennnummer wird Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) genannt.

Was ist die SSR-Nummer und wie wird sie erzeugt?Einklappen / Ausklappen

Beispiel einer SSR-Nummer Beispiel einer StrahlenschutzregisternummerBeispiel einer SSR-Nummer und deren Aufbau

Die SSR-Nummer wird im BfS durch ein nicht rückführbares kryptographisches Verfahren aus der Sozialversicherungsnummer nach § 147 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet (siehe Abbildung, Typ A). Aus Datenschutzgründen wird die Sozialversicherungsnummer im BfS nicht gespeichert und kann auch nicht wieder aus der SSR-Nummer rekonstruiert werden.

Für Beschäftigte ohne deutsche Sozialversicherungsnummer kann die SSR-Nummer auf Basis einer anderen geeigneten, außerhalb Deutschlands vergebenen Identifikationsnummer generiert werden (siehe Abbildung, Typ B). Diese Nummer muss einen eindeutigen, über die gesamte Berufslebenszeit unveränderlichen Bezug zur überwachten Person besitzen und für den Beschäftigten oder Arbeitgeber verfügbar sein. In den meisten Ländern ist dies die sogenannte "National Identification Number" oder die "Social Security Number".

Im Ausnahmefall kann das BfS eine SSR-Nummer allein auf Basis der Personendaten des Beschäftigten vergeben, wenn die Person weder eine Sozialversicherungsnummer noch eine geeignete ausländische Identifikationsnummer besitzt (siehe Abbildung, Typ C).

Wer benötigt eine SSR-Nummer?Einklappen / Ausklappen

Alle Personen, für die ab Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes am 31.12.2018 Eintragungen im Strahlenschutzregister vorgenommen werden (beruflich exponierte Personen oder Inhaber von Strahlenpässen) benötigen eine SSR-Nummer.

Wer ist für die Beantragung der SSR-Nummer verantwortlich?Einklappen / Ausklappen

Verantwortlichkeiten für Beantragung und Erzeugung der SSR-Nummer Verantwortlichkeiten für Beantragung und Erzeugung der SSR-NummerVerantwortlichkeiten für Beantragung und Erzeugung der SSR-Nummer

Die Beantragung der SSR-Nummer beim BfS und die Übermittlung der dafür nötigen Daten ist gemäß § 170 Absatz 4 Satz 4 StrlSchG sicherzustellen vom

  • Strahlenschutzverantwortlichen oder
  • Verpflichteten nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG oder
  • Verantwortlichen nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG.

Die Beantragung der SSR-Nummern kann entsprechend delegiert werden, z.B. an den Strahlenschutzbeauftragten oder an die Personalabteilung. Zur Vereinfachung wird im Folgenden ausschließlich vom Antragsteller gesprochen. Ein Überblick über die Verantwortlichkeiten für die Beantragung und Erzeugung der SSR-Nummer ist in der nebenstehenden Abbildung gezeigt.

Wie wird die SSR-Nummer beantragt?Einklappen / Ausklappen

Für die Beantragung der SSR-Nummer und den damit verbundenen Datenaustausch zwischen dem Antragsteller und dem BfS stellt das BfS ab 31.12.2018 grundsätzlich zwei technische Übertragungsoptionen (Webanwendung und Webservice) zur Verfügung.

In beiden Fällen handelt es sich um ein Online-Verfahren mittels verschlüsselter und passwortgeschützter Internetverbindung, wofür sich der Antragsteller in beiden Fällen einmalig registrieren muss.

Welche Daten sind an das BfS zu übermitteln?Einklappen / Ausklappen

Dateneingabe zur Erzeugung der SSR-Nummer mittels Dialogmaske per Webanwendung Dateneingabe zur Erzeugung der SSR-NummerBeispiel der Dateneingabe mittels Dialogmaske per Webanwendung

Unabhängig von den technischen Übertragungsoptionen sind vom Antragsteller für die zu überwachenden Beschäftigten folgende Daten an das BfS zu übermitteln (als Beispiel siehe Abbildung):

  • Sozialversicherungsnummer (bzw. geeignete ausländische Identifikationsnummer)
  • Akademischer Grad
  • Vornamen
  • Familienname
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Welche Daten werden zurückgegeben?Einklappen / Ausklappen

Datenausgabe mittels Dialogmaske per Webanwendungl Datenausgabe mittels Dialogmaske per WebanwendungBeispiel der Datenausgabe mittels Dialogmaske per Webanwendung

Nach Erzeugung der SSR-Nummer durch das BfS werden unabhängig von den technischen Übertragungsoptionen folgende Daten des Beschäftigten an den Antragsteller zurückgegeben (Datenausgabe, siehe Abbildung):

  • SSR-Nummer
  • Akademischer Grad
  • Vornamen
  • Familienname
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
Stand: 24.08.2018

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© Bundesamt für Strahlenschutz