Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Sicherheit

Mögliche Störfallszenarien

Neben der Sicherheitsanalyse des bestimmungsgemäßen Betriebes wurden Störfallanalysen durchgeführt. Den Szenarien wurden technisches oder menschliches Versagen oder gebirgsmechanische Einwirklungen zu Grunde gelegt. Auf dieser Basis wurden mögliche Freisetzungen radioaktiver Stoffe berechnet. Die hypothetisch angenommenen Störfälle zeigen, dass sich keine ernsten radiologischen Konsequenzen für die Bevölkerung in der Umgebung ergeben würden.

Um die Störfälle zu ermitteln, wurde das Endlager in drei Bereiche gegliedert, die separat betrachtet wurden:

  • übertägige Anlagen,
  • die Schachtförderanlage und
  • untertägige Anlagen.

Absturz, Brand und Explosion – was passiert mit dem Abfallgebinde?

Nun wurde untersucht, wie welche Ereignisse auf das Gebinde einwirken könnten. Dies könnte beispielsweise ein Absturz des Gebindes sein oder eine Last, die auf das Gebinde fällt. Auch könnten mit Gebinden beladene Transportmittel verunglücken und dabei in Brand geraten. Ebenso wären ein anlageninterner Brand oder eine Explosion denkbar. Für diese Ereignisse wurden die potenziellen radiologischen Auswirkungen bewertet.

Fallversuch eines Abfallgebindes Fallversuch eines AbfallgebindesFallversuch aus einer Höhe von bis zu fünf Metern. Das Abfallgebinde wird in einem verschlossenen Kasten auf einen unnachgiebigen Untergrund abgeworfen. Die staub- und aerosolförmig freigesetzte Materie wird auf Filtern gesammelt und gemessen, damit festgestelt werden kann, wieviel Radioaktivität im Absturzfall freigesetzt werden könnte.

Zerstörungsversuche mit Gebinden

Um untersuchen zu können, welche Schäden die Gebinde bei einem dieser Ereignisse nehmen würden, wurden Fallversuche mit den Behältern aus unterschiedlichen Höhen vorgenommen. Außerdem ließ man inaktive Gebinde für eine Stunde bei einer Temperatur von 800 Grad brennen, sammelte die freigesetzte Materie in Filtern und konnte so die Größe der freigesetzten Partikel ermitteln. Anhand dieser Messungen wurde die bei einem solchen Brandfall potenziell aus einem Abfallgebinde freisetzbare Radioaktivität berechnet und die maximal möglichen radiologischen Auswirkungen ermittelt.

Szenario: Flugzeugabsturz

Zudem wurden die möglichen radiologischen Auswirkungen eines unterstellten Flugzeugabsturzes auf die Tagesanlagen von Konrad 2 untersucht. In einer ergänzenden Untersuchung durch den Sachverständigen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU) wurden auch die möglichen radiologischen Auswirkungen des Absturzes eines vollgetankten zivilen Großflugzeuges mit vier Triebwerken betrachtet.

Ergebnis: Keine unzulässigen radiologischen Konsequenzen für die Bevölkerung

Die berechneten Strahlenbelastungen zeigen, dass die hypothetisch angenommenen Störfälle keine ernsten radiologischen Konsequenzen für die Bevölkerung in der Umgebung ergeben würden. In keinem Szenario wäre eine Überschreitung des Störfallplanungswertes der Strahlenschutzverordnung (50 Millisievert effektive Dosis) zu erwarten. Auch die vom BfS angewandte Selbstbeschränkung auf maximal 20 Millisievert effektive Dosis würde eingehalten.

Stand: 01.04.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz