
In der Röntgendiagnostik werden die drei Techniken Röntgenaufnahmen, Röntgendurchleuchtungen und Computertomographien (CT) unterschieden.
Quelle: Technische Universität München, Nuklearmedizinische Klinik und Poliklinik, Klinikum rechts der Isar
In der nuklearmedizinischen Diagnostik werden den Patienten und Patientinnen radioaktive Arzneimittel verabreicht, die sich je nach ihren chemischen Eigenschaften im Stoffwechsel des Menschen unterschiedlich verhalten und sich in unterschiedlicher Konzentration in den Organen oder Geweben des Menschen anreichern.
Wird eine schwangere Frau einer Bestrahlung ausgesetzt, dann kann es bei dem ungeborenen Kind zu Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen kommen. Zudem besteht für das Kind ein erhöhtes Risiko, an Krebs oder Leukämie zu erkranken. Zum Schutz des Ungeborenen gibt es daher entsprechende Bestimmungen in der Röntgenverordnung beziehungsweise der Strahlenschutzverordnung. Demnach muss vor der Anwendung ionisierender Strahlung in der medizinischen Diagnostik oder Therapie die anwendende Ärztin oder der anwendende Arzt jede Frau im gebärfähigen Alter befragen, ob eine Schwangerschaft besteht oder bestehen könnte.

Nach §28 Abs. 2 Satz 2 Röntgenverordnung sind ärztliche Praxen oder Institutionen, in denen Röntgenuntersuchungen durchgeführt werden, verpflichtet, Röntgenpässe bereit zu halten und den Patientinnen und Patienten anzubieten.
Quelle: Dr. med. H. Junkermann
Brustkrebs stellt mit jährlich circa 70.000 Neuerkrankungen die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland dar. Trotz großer Fortschritte im Bereich der Brustkrebs-Therapie sterben jährlich etwa 17.000 Frauen an den Folgen dieser Erkrankung.
Die Strahlentherapie (Radiotherapie) stellt – neben Operation und Chemotherapie – die dritte Säule der modernen Krebstherapie dar. Durch die Behandlung mit ionisierender Strahlung werden Tumoren unter Kontrolle gehalten oder zerstört.