Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Das Endlager

Die Notwendigkeit von Schacht Konrad

Sicherheit stand und steht an erster Stelle – sowohl am Standort Salzgitter als auch an vielen über Deutschland verteilten Zwischenlagern

  • Eine Erweiterung von Schacht Konrad steht aus Sicht des Betreibers nicht zur Diskussion und ist auch nicht geplant.
  • Die Sicherheit wurde und wird nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik bewertet.
  • Weder die zuständigen Genehmigungs- noch Aufsichtsbehörden haben bislang Sicherheitsmängel gemeldet.
  • Eine Verhinderung der Inbetriebnahme von Konrad nach über 35 Jahren Vorlaufzeit ohne konkrete Hinweise auf Sicherheitsmängel würde zu einer jahrzehntelangen Verzögerung einer sicheren Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle führen.

Es ist wichtig und richtig, dass immer wieder die Fragen zur Sicherheitskultur des im Bau befindlichen Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Schacht Konrad gestellt und nach dem aktuellen Stand beantwortet werden. Hierzu gehört auch die Frage, ob eine Erweiterung der Einlagerungsmenge geplant wird. Die Diskussion um eine Verdoppelung der Abfallmenge Ende 2014 hatte zu großer Unruhe in der Region Salzgitter geführt.

Eine Erweiterung von Schacht Konrad ist nicht geplant

Im Zuge der Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms (NAPRO) für alle radioaktiven Abfälle wurden von Seiten der Bundesregierung zunächst Überlegungen einer möglichen Erweiterung der Anlage zur Diskussion gestellt. Der Bund hatte mit dem NAPRO erstmals alle in der Bundesrepublik existierenden Abfälle ehrlich bilanziert. So auch, dass es neben den bisherigen für Konrad vorgesehenen Abfällen noch weitere gibt, die in eine ähnliche Kategorie gehören und langfristig entsorgt werden müssen. Etwa die in der Asse lagernden Abfälle sowie Material aus der Urananreicherung im westfälischen Gronau.

Bei Erstellung der Einlagerungstransportstrecke werden als Werkzeuge Schlaghammer und Schneidekopf eingesetzt Schlaghammer und SchneidekopfSchlaghammer und Schneidekopf - Werkzeuge, die bei Erstellung der Einlagerungstransportstrecke eingesetzt werden

Eine Erweiterung von Schacht Konrad für diese Abfälle wird derzeit allerdings nicht mehr diskutiert und ist auch nicht geplant. Nach einer Konsultationsphase hat die Bundesregierung beschlossen, diese Überlegung aus dem endgültig beschlossenen Plan zu streichen. Für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber der Anlage sind derartige Überlegungen alleine schon aus folgenden Erwägungen vom Tisch: Eine Erweiterung würde ein komplett neues Planfeststellungsverfahren für Konrad nach sich ziehen. Das BfS müsste für die zusätzlichen Abfälle praktisch von vorne beginnen, um eine Genehmigungsgrundlage dafür zu bekommen. Dieses Verfahren würde selbstverständlich auch eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern. Das erste Verfahren dauerte damals rund zwanzig Jahre.

Gleichzeitig wird Schacht Konrad derzeit bereits für die ursprünglich geplanten und genehmigten Abfälle umgebaut. Die langfristig sichere Entsorgung dieser Abfälle in absehbarer Zeit ist wichtig, denn große Teile dieser Abfälle sind bereits vorhanden: Sie lagern oberirdisch in Zwischenlagern in Behältern, die für keine Langzeitlagerung ausgelegt sind. Ein weiterer Teil der Abfälle wird beim Rückbau der Kernkraftwerke anfallen.

Sicherheitsprobleme an vielen über Deutschland verteilten Zwischenlagern

Die mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm aufgeworfene Diskussion wird aktuell dazu genutzt, die Errichtung eines Endlagers in Schacht Konrad noch einmal grundsätzlich in Frage zu stellen. Eine Verhinderung der Inbetriebnahme von Konrad nach über 35 Jahren Vorlaufzeit ohne konkrete Hinweise auf Sicherheitsmängel würde zu einer jahrzehntelangen Verzögerung einer sicheren Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle führen. Dieses könnte zu einem langfristig konkreten Sicherheitsproblem an den vielen über Deutschland verteilten Zwischenlagern führen.

Die Sicherheit für Mensch und Umwelt – sowohl am Standort des Schachtes Konrad als auch an den Zwischenlagern in Deutschland – steht für das BfS an erster Stelle. Schacht Konrad hat nach den Anforderungen des strengen Atomrechts die Sicherheitsnachweise für eine Einlagerung von schwach- und mittelradioaktive Abfälle erbracht. Das wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das kritisch prüfende Landesumweltministerium bestätigt. Und auch in den anschließenden gerichtlichen Überprüfungen kamen die Richter zu keinem anderen Ergebnis.

Die Genehmigung von Schacht Konrad gibt den Stand von 2007 wieder

Die ersten Planungsunterlagen für Schacht Konrad stammen zwar zum Teil aus den 1980er Jahren. Die Genehmigung selbst gibt aber den Stand der Technik von 2007 wieder. Es handelt sich in weiten Teilen um einen Neubau. Dabei müssen die dann jeweils aktuellen genehmigungsrechtlichen Anforderungen umgesetzt werden. Hierfür müssen mehrere Milliarden Euro investiert werden.

Bisher konnten von keiner anderen Seite, etwa vom Land Niedersachsen als zuständiger Genehmigungs- und bergrechtlicher Aufsichtsbehörde oder von Gegnern des Projekts, konkrete Sicherheitsmängel identifiziert werden.

Zusätzliche Überprüfung der Sicherheit vor Inbetriebnahme

Das BfS hat zugesagt, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen an das Endlager vor Inbetriebnahme noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden. Hierzu laufen die vorbereitenden Arbeiten – sowohl unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger als auch der Fachöffentlichkeit. Dabei geht es im Kern um den Nachweis, dass durch das Endlager Konrad auch nach den dann aktuellen Anforderungen zu keiner Zeit keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen wird. Erst nach dieser Überprüfung wird die Anlage nach heutigem Kenntnisstand im Jahre 2022 den Endlagerbetrieb aufnehmen. Auch in dieser Betriebsphase ist der Betreiber verpflichtet, den sich weiter entwickelnden Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen.

Stand: 27.04.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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