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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Grenzwerte für beruflich exponierte Personen

In Deutschland sind etwa 400.000 Personen beruflich strahlenschutzüberwacht. Sie arbeiten zum Beispiel mit

  • Röntgengeräten,
  • umschlossenen hochradioaktiven Quellen,
  • offenen radioaktiven Stoffen.

Beruflich strahlenschutzüberwachte Personen können am Arbeitsplatz

  • einer erhöhten zivilisatorischen Umgebungsstrahlung (zum Beispiel im Kernkraftwerk),
  • einer erhöhten natürlichen Umgebungsstrahlung (zum Beispiel durch Radon in Bergwerken oder

    Schauhöhlen sowie bei der Trinkwassergewinnung) oder

  • der kosmisch bedingten Höhenstrahlung beim Fliegen

ausgesetzt sein. Die zulässige berufliche Strahlenexposition ist für diese Personen begrenzt und wird behördlich überwacht.

Jahresgrenzwerte

Der Grenzwert der effektiven Dosis für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt in allen europäischen Ländern für Erwachsene 20 Millisievert pro Kalenderjahr (in den Vereinigten Staaten von Amerika 50 Millisievert pro Jahr). Neben dem Grenzwert für die effektive Dosis sind zum Schutz einzelner Körperteile unterschiedliche Grenzwerte für Organdosen pro Kalenderjahr definiert.

Für Jugendliche unter 18 Jahren liegt der Jahresgrenzwert der effektiven Dosis bei 1 Millisievert. Für Ausbildungszwecke kann bei 16- bis 18-jährigen die zuständige Behörde einen Jahresgrenzwert von 6 Millisievert festlegen, falls dies zur Erreichung der Ausbildungsziele notwendig ist. Für Jugendliche gelten auch niedrigere Organdosisgrenzwerte.

In der folgenden Tabelle sind die Jahresgrenzwerte (effektive Dosis und Organdosis) für beruflich exponierte Personen (über und unter 18 Jahren) zusammengefasst:

Jahresgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen (nach § 55 Strahlenschutzverordnung bzw. § 31a Röntgenverordnung)
Personen über 18 JahrePersonen unter 18 Jahren
Effektive Dosis20 Millisievert1 Millisievert
Organdosis: Augenlinse150 Millisievert15 Millisievert
Organdosis: Haut, Hände, Unterarme, Füße und Knöchel500 Millisievert50 Millisievert
Organdosis: Keimdrüsen, rotes Knochenmark50 Millisievert50 Millisievert
Organdosis: Schilddrüse, Knochenoberfläche300 Millisievert300 Millisievert
Organdosis: Lunge, Magen, Blase150 Millisievert150 Millisievert

Strahlenschutz bei Schwangerschaft

Für beruflich strahlenexponierte Frauen, die nicht schwanger sind, gelten die gleichen Dosisgrenzwerte wie für Männer. Allerdings darf bei Frauen im gebärfähigen Alter die Organdosis der Gebärmutter 2 Millisievert pro Monat nicht überschreiten.

Ab Bekanntgabe einer bestehenden Schwangerschaft darf das ungeborene Kind bis zu seiner Geburt keine höhere Strahlendosis als 1 Millisievert erhalten (siehe auch Strahlenthemen: Schwangerschaft und Strahlenschutz).

Grenzwert der Berufslebensdosis

Zusätzlich zu den in den EURATOM-Grundnormen festgelegten Grenzwerten gilt in Deutschland auch ein Grenzwert für die Berufslebensdosis, das heißt, für die Summe der in allen Berufsjahren erhaltenen einzelnen effektiven Dosiswerte. Dieser Grenzwert beträgt 400 Millisievert.

Grenzwertüberschreitungen

Falls ein Grenzwert überschritten wird, untersucht die zuständige Aufsichtsbehörde die Ursache. Abhängig von der Ursache kann sie

  • für ein einzelnes Jahr eine effektive Dosis von 50 Millisievert zulassen, wobei in den fünf Folgejahren zusammengenommen 100 Millisievert nicht überschritten werden dürfen,
  • Auflagen erteilen,
  • Tätigkeiten verbieten,
  • Bußgelder festsetzen und
  • Genehmigungen entziehen.

Grenzwertüberschreitungen sind äußerst selten. In den letzten Jahren wurden jeweils weniger als zehn Überschreitungen pro Jahr festgestellt. Im Allgemeinen liegen die tatsächlichen Expositionen weit unterhalb der Grenzwerte. Dies hat seine Ursache im Gebot der Optimierung. Das heißt, in Europa ist im Strahlenschutz zusätzlich zur Dosisbegrenzung immer auch das Gebot der Dosisvermeidung zu befolgen:

Auch unterhalb eines Grenzwerts ist die Strahlenexposition so gering wie vernünftigerweise erreichbar zu halten, wobei der Stand von Wissenschaft und Technik zu beachten und die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

Die Wirksamkeit dieses Optimierungsgebots (des so genannten "ALARA-Prinzips") ist offensichtlich:

Außergewöhnliche Vorkommnisse

Unter außergewöhnlichen Umständen kann die zuständige Behörde für notwendige Arbeiten im Einzelfall und nach vorheriger Rechtfertigung, zum Beispiel nach einem Unfall, besondere Strahlenexpositionen zulassen.

Die Grenzwerte bei dieser besonderen Situation betragen für eine Person im Berufsleben

  • für die effektive Dosis 100 Millisievert,
  • für die Augenlinsendosis 300 Millisievert und
  • für die Organdosis der Haut, der Hände, der Unterarme, der Füße und Knöchel jeweils 1 Sievert.

Diesen geplanten Strahlenexpositionen dürfen nur Freiwillige nach Aufklärung über das Strahlenrisiko ausgesetzt werden. Paragraph 58 der Strahlenschutzverordnung schränkt den zulässigen Personenkreis darüber hinaus noch weiter ein (zum Beispiel sind schwangere Frauen und stillende Mütter ausgeschlossen).

Für Personen, die gefährdeten Personen Hilfe leisten, zum Beispiel um Leben zu retten, gibt es keinen Dosisgrenzwert. Die effektive Dosis soll in diesem Fall jedoch im Kalenderjahr nicht mehr als 100 Millisievert betragen und im gesamten Leben soll eine Dosis von mehr als 250 Millisievert höchstens einmal auftreten.

Derartige Rettungsmaßnahmen dürfen ebenfalls nur Freiwillige durchführen. Sie müssen vorher über die Gefahren aufgeklärt werden. Schwangere Frauen dürfen nicht eingesetzt werden.

Dosimetrie

Die Strahlenexposition am Arbeitsplatz wird mit amtlich zugelassenen Dosimetern gemessen. In den meisten Fällen werden dazu Filmdosimeter verwendet. Diese Dosimeter werden von behördlich bestimmten Messstellen ausgegeben und in der Regel monatlich ausgewertet. Von der gemessenen Dosis wird der Dosisanteil der natürlichen Umgebungsstrahlung abgezogen.

Gehen Beschäftigte mit offenen radioaktiven Stoffen um, besteht die Möglichkeit, dass Radionuklide in den Körper aufgenommen werden (zum Beispiel über Mund und Nase oder durch die Haut). Diese Personen werden zusätzlich von behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen regelmäßig, beziehungsweise bei besonderem Anlass überwacht. Alle Messstellen übermitteln ihre Dosisfeststellungen regelmäßig an das Strahlenschutzregister im BfS, das unter anderem auch die Einhaltung der Grenzwerte überwacht.

Für das fliegende Personal werden die Dosiswerte von den Fluggesellschaften mit zugelassenen Programmen ermittelt und an das Luftfahrt-Bundesamt gemeldet. Dieses führt die Aufsicht über das fliegende Personal und überwacht unter anderem die Einhaltung von Dosisgrenzwerten. Das Luftfahrt-Bundesamt übermittelt jeweils die Monatsdosen der Beschäftigten an das Strahlenschutzregister des BfS.

Stand: 29.11.2017

© Bundesamt für Strahlenschutz