Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Vorträge

Vortrag "Betrifft: Konrad" vom 14. Januar 2016

Zum Download stehen hier die Präsentationsfolien zum Vortrag von der Veranstaltung "Betrifft: Konrad", der am 14.01.2016 in der Infostelle Konrad zum Thema "Projekt Konrad: Überprüfung des Standes von Wissenschaft und Technik" gehalten wurde.

Vortragsfolien der Veranstaltung "Betrifft: Konrad" vom 24. Mai 2016

Präsentationsfolien zum Vortrag auf der Veranstaltung "Betrifft: Konrad" am 24.5.2016 in der Infostelle Konrad zum Thema "Welche radioaktiven Abfälle sollen in Konrad eingelagert werden?"

Workshop zur Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad - Themenspeicher

Der Themenspeicher setzt sich aus Fragen und Themen zusammen, die während des BfS-Fachworkshops zum Thema "Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik", der am 28. April 2016 in der Stadthalle Braunschweig stattfand, im Laufe der Diskussionen in den Arbeitsgruppen von Teilnehmenden angesprochen wurden.

Workshop zur Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad - Vorträge und Ergebnisse

Hier finden Sie die Präsentationsfolien der Vorträge und die Ergebnisse der Arbeitsgruppen des BfS-Fachworkshops zum Thema "Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik", der am 28.04.2016 in der Stadthalle Braunschweig stattfand.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz