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Info Konrad
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Genehmigung und rechtliche Grundlagen
Von der Idee, Konrad als Endlager für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zu nutzen, bis zum Beginn seiner Umsetzung, war es ein langer Weg. Allein die Genehmigung, der sogenannte Planfeststellungsbeschluss, dauerte rund 20 Jahre.
Rund 290.000 Einwender brachten vor dem Erörterungstermin ihre Bedenken zum Ausdruck
Das Planfeststellungsverfahren für Konrad war ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren, das sowohl eine Umweltverträglichkeitsprüfung, als auch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vorsah. Rechtzeitig erhobene Einwendungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belage wurden in einem mündlichen Termin gemeinsam erörtert. Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, die Feststellungsbehörde in die Lage zu versetzen, die Einwendungen frühzeitig sachgerecht bewerten zu können. Entscheidender Unterschied zu früheren Endlagerprojekten: Im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren musste der Betreiber nachweisen, dass vom Endlager auch in Zukunft keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht, bevor die ersten Abfälle eingelagert werden dürfen.
1982: Start des Planfeststellungsverfahrens
Nach Abschluss der Voruntersuchungen stellte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), als damals die für die Endlagerung zuständige Behörde, einen Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens. Nach einem umfangreichen Standorterkundungsprogramm wurde der Entwurf des Plans dann über 70 Behörden und Naturschutzverbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Das Projekt Konrad wurde durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Im Mai 1983 wurde in Salzgitter eigens dazu eine „Informationsstelle zur nuklearen Entsorgung“ eröffnet.
1989: Planeinreichung
Im Frühjahr 1989 reichte die PTB den Plan beim zuständigen Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) ein. Dieses bestätigte die Auslegungsreife und bereitete die öffentliche Bekanntmachung vor.
1991: Öffentliche Auslegung – 290.000 Einwender beteiligen sich
Zwei Monate lang wurden die Antragsunterlagen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Rund 290.000 Einwender beteiligten sich und reichten ihr Anliegen bei der Genehmigungsbehörde ein.
1992: Der Erörterungstermin dauerte 75 Verhandlungstage
1992: Erörterungstermin
Der Erörterungstermin begann am 25. September 1992 in Salzgitter-Lebenstedt und endete am 6. März 1993 nach insgesamt 75 Verhandlungstagen.
2002: Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses
Das Land Niedersachsen erteilte am 22. Mai 2002 den Planfeststellungsbeschluss für Konrad.
2007: Gerichtliche Bestätigung
Gegen den Bescheid wurden acht Klagen von Kommunen, Landkreisen, Kirchen und Privatpersonen eingereicht. Die Kirchen und Landkreise nahmen ihre Klagen später zurück. Am 8. März 2006 wies das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Klagen ab und ließ eine Revision nicht zu. Dies wurde am 26. März 2007 durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Damit sind die Urteile des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg rechtskräftig, der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig und vollziehbar.
Stand: 30.03.2017