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Info Konrad
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Endlagerungsbedingungen für Konrad
Aus den sicherheitsanalytischen Untersuchungen ergeben sich Anforderungen, die bei der zukünftigen Ablieferung der endzulagernden Abfallgebinde erfüllt sein müssen. Diese Anforderungen wurden in den Endlagerungsbedingungen Konrad umgesetzt. Die Annahmebedingungen für Schacht Konrad sind seit 2002 festgelegt und allen Beteiligten bekannt. Ihre Einhaltung wird im Rahmen der Produktkontrolle überprüft.
Grundsätzliche Anforderungen
Unabhängig von den Endlagerungsbedingungen müssen bei einer Ablieferung von endzulagernden Abfallgebinden die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Regeln wie zum Beispiel die jeweiligen Beförderungen gefährlicher Güter eingehalten werden. Für die anzuliefernden Abfälle gelten verbindliche und einheitliche Anforderungen, die von allen Anlieferern aus Industrie und öffentlicher Hand einzuhalten sind.
Anforderungen an Abfallgebinde
Ein Abfallcontainer wird mit Beton verfüllt
Die Abfallgebinde müssen beispielsweise drucklos angeliefert werden. Des Weiteren darf die Ortsdosisleistung an der Oberfläche eines jeden Abfallgebindes zum Zeitpunkt der Anlieferung den Maximalwert von 2 Millisievert pro Stunde nicht überschreiten.
Eine weitere Forderung ist, dass die über eine Fläche von 100 Quadratzentimetern gemittelte, nicht festhaftende Flächenkontamination an keiner Stelle der Gebinde-Oberfläche folgende Grenzwerte überschreiten darf:
- 0,5 Becquerel pro Quadratzentimeter für Alphastrahler,
- 50 Becquerel pro Quadratzentimeter für Betastrahler und
- 5 Becquerel pro Quadratzentimeter für sonstige Radionuklide.
Zur Beförderung, Handhabung und Stapelung im Endlager werden die radioaktiven Abfälle in entsprechende Behälter verpackt. Auch diese müssen die durch eine Bauart festgelegten Bedingungen und verschiedenen Grundanforderungen erfüllen.
Stand: 01.04.2015