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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Häufig gestellte Fragen zu den Änderungen im Strahlenschutzregister

In diesem Artikel finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Änderungen im Strahlenschutzregister, die sich ab dem 31.12.2018 ergeben.

Allgemeines zur SSR-Nummer

Wo finde ich alle Informationen zur SSR-Nummer?Einklappen / Ausklappen

Ausführliche Informationen zur SSR-Nummer finden Sie unter www.bfs.de/ssr.

Was ist die SSR-Nummer?Einklappen / Ausklappen

Zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung von Personen in der Strahlenschutzüberwachung wird im Strahlenschutzregister (SSR) eine persönliche Kennnummer (Strahlenschutzregisternummer, abgekürzt: SSR-Nummer) eingeführt.

Wer benötigt eine SSR-Nummer?Einklappen / Ausklappen

Alle Personen, für die ab dem 31.12.2018 Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS zu erfolgen haben (insbesondere beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen), benötigen eine SSR-Nummer. Im Einzelnen betrifft dies folgende Personen:

  • Personen, die sich in einem Strahlenschutzbereich (Überwachungsbereich oder Kontrollbereich) aufhalten und die im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 50 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehr als 50 Millisievert erhalten können (gilt nicht für Patienten)
  • Personen, die bei der Ausübung einer Tätigkeit, die nicht mit dem Aufenthalt in einem Strahlenschutzbereich verbunden ist, eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert, eine höhere Organ-Äquivalentdosis als 15 Millisievert für die Augenlinse oder eine lokale Hautdosis von mehr als 50 Millisievert im Kalenderjahr erhalten können (z.B. auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Sanierung radioaktiver Altlasten, Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen)
  • Personen, die als fliegendes Personal in der Luft- und Raumfahrt eingesetzt werden, und die im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert durch kosmische Strahlung erhalten können
  • Personen, die durch eine Radon-222-Exposition am Arbeitsplatz eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert im Kalenderjahr erhalten können
  • Personen, die im Rahmen eines Notfalleinsatzes einer Strahlenexposition ausgesetzt waren und die dabei eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert oder eine Organ- Äquivalentdosis für die Augenlinse von mehr als 15 Millisievert oder eine lokale Hautdosis von mehr als 50 Millisievert erhalten haben
  • Personen, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit einen Strahlenpass besitzen oder benötigen

Welche Besonderheiten bestehen für Notfalleinsatzkräfte?Einklappen / Ausklappen

Notfalleinsatzkräfte benötigen erst nach einem Einsatz, bei dem sie einer Strahlenexposition über den in der Strahlenschutzverordnung angegebenen Schwellen ausgesetzt waren, eine SSR-Nummer.

Zwar sind Notfalleinsatzkräfte keine beruflich exponierten Personen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes (§ 5 Abs. 7 Satz 3 Strahlenschutzgesetz), aber dennoch gelten die Expositionen von Einsatzkräften als berufliche Expositionen (§ 2 Abs. 7 Nr. 5 Strahlenschutzgesetz). Dabei unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Einsatzkräften (§ 5 Abs. 13 Strahlenschutzgesetz).

Da berufliche Expositionen im Strahlenschutzregister zu erfassen sind (§ 170 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz), müssen auch die während eines Notfalls erhaltenen Expositionen entsprechend im Strahlenschutzregister erfasst werden. Daher benötigen auch Notfalleinsatzkräfte (auch ehrenamtliche), wenn es zu einer Exposition gekommen ist, eine SSR-Nummer.

Muss die SSR-Nummer auch für nicht mehr aktiv in der Überwachung befindliche Beschäftigte beantragt werden?Einklappen / Ausklappen

Nein, die SSR-Nummer ist nur für die Personen zu beantragen, für die ab 31.12.2018 Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS erfolgen müssen (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen). Mit anderen Worten: betroffen sind alle Personen, die sich ab dem 31.12.2018 "aktiv" in der Überwachung befinden.

Wie kann die SSR-Nummer beantragt werden?Einklappen / Ausklappen

Die SSR-Nummer ist beim BfS zu beantragen. Zur Beantragung stehen 2 Optionen zur Verfügung:

  • Webanwendung (manuelle Eingabe über ein Internetportal): Zugang über www.bfs.de/ssr (genaue URL wird noch bekannt gegeben)
  • Webservice (automatisierte Schnittstelle): hierzu sind technische Vorbereitungen von Ihrer Seite zu treffen. Näheres unter www.bfs.de/ssr -> Informationen zum Einrichten eines Webservices.

Ab wann kann die SSR-Nummer beantragt werden?Einklappen / Ausklappen

Die Beantragung der SSR-Nummer beim BfS ist ab 31.12.2018 möglich.

Gibt es vorbereitende Maßnahmen, die die Unternehmen treffen können?Einklappen / Ausklappen

Die Unternehmen, die den Webservice, also die automatisierte Schnittstelle nutzen wollen, können sich bereits jetzt darauf vorbereiten. Informationen dazu finden Sie unter Informationen zum Einrichten eines Webservices.

An wen darf der Strahlenschutzverantwortliche die Beantragung der SSR-Nummern delegieren? Gibt es evtl. ein Datenschutzproblem?Einklappen / Ausklappen

Die Frage, wer in einem Betrieb die Sozialversicherungsnummern von den entsprechenden Beschäftigten erhebt, verwaltet und dann zur Beantragung der SSR-Nummer ans BfS übermittelt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das kann jeder Betrieb abhängig von der innerbetrieblichen Situation (Datenschutzvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen etc.) handhaben. Der Strahlenschutzverantwortliche hat über das innerbetriebliche Verfahren zu entscheiden.

Eine Möglichkeit ist, dass die Personalabteilung, die in der Regel die Sozialversicherungsnummern der Beschäftigten verarbeitet, die Sozialversicherungsnummern an das BfS mittels Webanwendung oder Webservice überträgt.

Eine andere Möglichkeit ist, dass die SSR-Nummern vom Strahlenschutzbeauftragten (SSB) beantragt werden. Hierbei sind in der Regel innerbetriebliche Datenschutzvereinbarungen anzupassen.

Wie ist zu verfahren, wenn einzelne Personen die Sozialversicherungsnummer aufgrund von Datenschutzbedenken nicht preisgeben wollen?Einklappen / Ausklappen

Möglichen Bedenken aufgrund des Datenschutzes wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung der Sozialversicherungsnummer bei der Erstellung der SSR-Nummer Rechnung getragen.

Stellt eine überwachte Person ihre persönlichen Daten (nach § 170 Strahlenschutzgesetz) nicht zur Verfügung, so ist eine gesetzeskonforme Überwachung und Erfassung der Strahlenexposition nicht möglich. Dieser Person wäre eine Tätigkeit als beruflich exponierte Person nicht mehr zu erlauben.

Die Strahlenschutzverordnung legt fest, dass bei beruflich exponierten Personen die Körperdosis zu ermitteln ist. In § 170 Strahlenschutzgesetz ist festgelegt, dass die Daten zur beruflichen Strahlenexposition an das Strahlenschutzregister zu übermitteln sind und dass die Daten zwingend mit einer persönlichen Kennnummer des Beschäftigten verknüpft sein müssen. Dazu heißt es in § 170, Abs. 3, dass diese persönliche Kennnummer aus der Versicherungsnummer (Sozialversicherungsnummer) nach § 147 des Sechsten Sozialgesetzbuches abzuleiten ist. Umgekehrt ist nach § 18 f des Vierten Sozialgesetzbuches das Bundesamt für Strahlenschutz für Zwecke des Strahlenschutzregisters berechtigt, die Sozialversicherungsnummer zu nutzen.

Wie wird die SSR-Nummer für Personen erstellt, die keine Sozialversicherungsnummer haben? Einklappen / Ausklappen

Für ausländische Beschäftigte ohne deutsche Sozialversicherungsnummer kann die SSR-Nummer auf Basis einer anderen geeigneten, außerhalb Deutschlands vergebenen Identifikationsnummer generiert werden. Diese Nummer muss einen eindeutigen, über die gesamte Berufslebenszeit unveränderlichen Bezug zur überwachten Person besitzen und für den Beschäftigten oder Arbeitgeber verfügbar sein.

Im Ausnahmefall, wenn eine Person weder eine Sozialversicherungsnummer noch eine geeignete ausländische Identifikationsnummer besitzt, kann das BfS eine SSR-Nummer allein auf Basis der Personendaten des Beschäftigten erzeugen. (siehe Welche ausländischen ID-Nummern werden bei der Beantragung von SSR-Nummern anerkannt?)

Änderungen bei den Strahlenpässen

Wird es neue Strahlenpässe geben?Einklappen / Ausklappen

Im Rahmen der gesetzlichen Änderungen wird es auch eine neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift Strahlenpass (AVV Strahlenpass) geben, die voraussichtlich Mitte 2019 in Kraft tritt. In diesem Zusammenhang ist auch ein neues Format des Strahlenpasses vorgesehen, das die Empfehlungen der HERCA (Heads of the European Radiological Protection Competent Authorities) zu einem europäischen Strahlenpass berücksichtigt. Übrigens können in Zukunft auch andere Strahlenpässe, die außerhalb Deutschlands ausgestellt wurden und die den HERCA-Richtlinien entsprechen, in Deutschland verwendet werden.

Alte Strahlenpässe, die noch gültig sind, behalten ihre Gültigkeit und können bis zum vorgesehenen Ablaufdatum weiter geführt werden, wenn in den Strahlenpass die SSR-Nummer des Strahlenpassinhabers eingetragen ist.

Wo soll die SSR-Nummer im alten Strahlenpass eingetragen werden? Wer darf die Eintragung vornehmen?Einklappen / Ausklappen

Bis zum 30. Juni 2019 ist die SSR-Nummer im alten Strahlenpass auf Seite 3 über den Feldern "Länderkennzeichen" und "Registriernummer" einzutragen. Der Eintrag kann entweder durch den Inhaber des Strahlenpasses, den Strahlenschutzbeauftragten oder eine ansonsten für Eintragungen in den Strahlenpass zuständige Person erfolgen.

Was ist ab Inkrafttreten der neuen AVV Strahlenpass bei der Beantragung eines Strahlenpasses zu beachten?Einklappen / Ausklappen

Ab Inkrafttreten der neuen AVV Strahlenpass ist bei der Neubeantragung eines Strahlenpasses bzw. bei einer Folgepassregistrierung (wenn der alte Strahlenpass abgelaufen ist) zu beachten, dass der zuständigen Registrierbehörde neben den bisherigen Angaben zur Person auch die SSR-Nummer mitzuteilen ist. Das bedeutet, dass vor der Beantragung des Strahlenpasses bei der Registrierbehörde in jedem Fall die SSR-Nummer beim BfS beantragt werden muss.

Ersetzt die SSR-Nummer die derzeitige Strahlenpassregistriernummer?Einklappen / Ausklappen

Ja, die SSR-Nummer ersetzt in neuen Strahlenpässen die bisherige Strahlenpassregistriernummer.

Registrierung und Datenübermittlung im SSR-Portal

Ab wann steht das SSR-Portal zur Beantragung der SSR-Nummer zur Verfügung?Einklappen / Ausklappen

Das SSR-Portal zur Beantragung der SSR-Nummer steht ab 31.12.2018 zur Verfügung (Zugang über www.bfs.de/ssr, genaue URL wird noch bekannt gegeben).

Können sich mehrere Antragsteller für denselben Betrieb im SSR-Portal registrieren?Einklappen / Ausklappen

Ja, es können sich mehrere Personen desselben Betriebs im SSR-Portal registrieren. Hier gibt es keine Begrenzung. Wichtig ist, dass bei der Registrierung eine personenbezogene Mailadresse angegeben wird.

Kann bei der Registrierung eine Gruppen- oder Betriebs-Mailadresse angegeben werden?Einklappen / Ausklappen

Nein, Gruppen- oder Betriebs-Mailadressen sind nicht zulässig. Die Daten, die während des Registriervorgangs anzugeben sind, beziehen sich ausschließlich auf die Person, die sich registriert. Daher muss eine personenbezogene Mailadresse angegeben werden.

Welche Adresse und Betriebsnummer ist bei der Registrierung anzugeben, wenn ein Beschäftigungsbetrieb mehrere Standorte und Betriebsnummern besitzt?Einklappen / Ausklappen

Die Daten, die während des Registriervorgangs anzugeben sind, beziehen sich ausschließlich auf die Person, die sich registriert. Daher sind die Adresse und Betriebsnummer nach § 18i SGB IV der Betriebsstätte anzugeben, in der der Antragsteller aktuell tätig ist.

Wo erfahre ich die zur Registrierung im SSR-Portal nötige Betriebsnummer nach § 18i SGB IV?Einklappen / Ausklappen

Die Betriebsnummer nach § 18i SGB IV kann bei der Personalabteilung des Beschäftigungsbetriebs erfragt werden. Zu beachten ist dabei, dass die von der Personendosis-Messstelle vergebenen Betriebsnummern und auch die Betriebsstättennummern nicht identisch mit der Betriebsnummer nach § 18i SGB IV sind. Daher ist es wichtig, dass bei der Nachfrage in der Personalabteilung der spezifizierende Zusatz "§ 18i SGB IV" mit angegeben wird.

Welcher Zeichensatz ist bei der Eingabe der Personendaten für die Beschäftigten erlaubt?Einklappen / Ausklappen

Für die Eingabe der Personendaten sind die lateinischen Zeichen in Unicode der Kategorie "LETTER" erlaubt. Nähere Informationen und eine Liste der zulässigen Zeichen sind hier zu finden.

Zusätzlich zum Unicode-Zeichensatz der Kategorie "LETTER" sind für die jeweils genannten Attribute folgende Sonderzeichen erlaubt:

  • Für Vornamen, Familienname und Geburtsname: Leerzeichen, Bindestrich, Apostroph
  • Für den Geburtsort: Leerzeichen, Bindestrich, Apostroph, runde Klammern, Schrägstrich
  • Für das Geburtsdatum: Zahlen, Punkt
  • Für den akademischen Grad: Leerzeichen, Bindestrich, Apostroph, runde Klammern, Schrägstrich, Punkt

Beispiel:
Sozialversicherungsnummer: 43010561M250
Familienname: Müller
Vorname(n): Bärbel Désirée
Geburtsname: Müller
Akademischer Grad: Dr.
Geburtsdatum: 01.05.1961
Geburtsort: Halle (Saale)

Weitere Hinweise:

  • Adelsprädikate sind als Bestandteil des Namens vorne anzufügen (z.B.: von Klitzing).
  • Mehrere Vornamen sind mit Leerzeichen hintereinander anzugeben (z.B.: Klaus Olaf).
  • Doppelnamen sind mit Bindestrich zu trennen (z.B.: Klaus-Olaf).
  • Beim Geburtsort ist die behördlich festgelegte Schreibweise zu verwenden.
  • Im Feld Geburtsort ist nur der Ort und nicht das Land anzugeben.

Welche ausländischen ID-Nummern werden bei der Beantragung von SSR-Nummern anerkannt?Einklappen / Ausklappen

Außerhalb Deutschlands wird zur Identifikation des Beschäftigten im Bereich der Strahlenschutzüberwachung im Wesentlichen die National Identification Number oder die Sozialversicherungsnummer verwendet. Diese sind bei der Beantragung der SSR-Nummer zugelassen und entsprechend zu verwenden.

Die National Identification Number wird z.B. verwendet in: A; B; BG; CH; CZ; DK; E; EST; FIN; F; HR; HU; IS; LT; M; NL; N; PL; P; RO; S; SK; GB. Die Sozialversicherungsnummer wird z.B. verwendet in: IRL; SLO.

Stand: 24.08.2018

© Bundesamt für Strahlenschutz