Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Sicherheit

Umgebungsüberwachung

Der Schutz von Bevölkerung und Umgebung vor radioaktiver Strahlung ist ein wichtiger Bestandteil des staatlichen Vorsorge- und Schutzsystems. So wird die Umgebung Konrads bereits vor Inbetriebnahme des zukünftigen Endlagers mit drei Programmen überwacht.

ODL-Sonde

Überwachung der Strahlenintensität

Das BfS betreibt auf Grundlage des Strahlenschutzvorsorgegesetzes ein bundesweites Messnetz zur großräumigen Ermittlung der natürlichen Strahlenbelastung durch kontinuierliche Messung der Gamma-Ortsdosisleistung (ODL). Auch auf dem Gelände von Schacht Konrad hat das BfS bereits vor Inbetriebnahme Messsonden installiert.

Fluss Aue

Überwachung der Umgebung des Endlagers

Vor und während des Betriebes des Endlagers wird die Umgebung Konrads messtechnisch überwacht. So kann sichergestellt werden, dass die Emissionen und Immissionen des Endlagers innerhalb beziehungsweise unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte bleiben.

Bewuchsproben

Zusätzliches Programm zur Umgebungsüberwachung Konrads

Die Landwirte im Einzugsgebiet von Schacht Konrad sorgen sich um die mögliche radiologische Belastung ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Aus diesem Grunde installierte das Bundesamt für Strahlenschutz schon vor der Inbetriebnahme eine zusätzliche Umgebungsüberwachung für den Schacht Konrad.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz