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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz

Die vielfältigen Anwendungsbereiche von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen in Medizin, Industrie, Forschung und Technik stellen hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation der im Strahlenschutz Beschäftigten.

Um die erreichten hohen Sicherheitsstandards für beruflich strahlenexponierte Beschäftigte, Patientinnen und Patienten sowie die Bevölkerung aufrecht erhalten zu können, brauchen wir professionelle Aus- und Weiterbildungsprogramme im Strahlenschutz.

Gesetzliche Anforderungen zur Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz

Die gesetzlichen Anforderungen zur Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz sind festgelegt

Die Richtlinien regeln in detaillierter Form Lernziele, Kursinhalte, die Dauer der geforderten praktischen Berufserfahrung ebenso wie Prüfungen, Zertifikate und die Anerkennung der Strahlenschutzqualifikation durch die zuständigen Behörden.

Kurse nach Strahlenschutzverordnung und RöntgenverordnungEinklappen / Ausklappen

In Deutschland erfordern die Strahlenschutzvorschriften, dass jeder Genehmigungsinhaber Strahlenschutzbeauftragte bestellt. Diese können Techniker, Wissenschaftler, Ärzte oder ähnliches sein. Sie benötigen für ihre Arbeit die Fachkunde bezogen auf die Art der Tätigkeit, das heißt

  • eine angemessene Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz in Abhängigkeit von der Art der Strahlenanwendung, der bisherigen Qualifikation und der zu erfüllenden Strahlenschutzaufgaben,
  • entsprechende praktische Berufserfahrung, die je nach Aufgabe zwischen einigen Monaten und bis zu drei Jahren liegen muss und
  • aufgabenspezifische Strahlenschutzkurse mit einer Dauer von einigen Tagen bis zu einigen Wochen, die mit einer Prüfung enden. Diese Kurse müssen von den zuständigen Behörden anerkannt sein.
Kurse und Anbieter von Strahlenschutzkursen in Deutschland
Medizinischer Bereich:
Technischer Bereich:
Tiermedizinischer Bereich:

Zuständige Stellen für die Anerkennung von Fachkundekursen im StrahlenschutzEinklappen / Ausklappen

Die Fachkundekurse im Strahlenschutz müssen von der jeweils zuständigen Stelle anerkannt sein. Dazu müssen die Kurse den Anforderungen der jeweiligen Fachkunde-Richtlinie gerecht werden. Das heißt, eine Anerkennung kann erfolgen, wenn

  • die Kurse den für die einzelnen Fachkundegruppen festgelegten Erfordernissen entsprechen
  • die Kursinhalte von qualifizierten Lehrkräften übermittelt werden und
  • die dazu notwendige Ausrüstung vorhanden ist.

Bei den für diese Anerkennung zuständigen Stellen finden Kursinteressierte nach Bundesländern aufgelistet Ansprechpartner/innen für die für sie relevanten Kurse in ihrer Region.

Erwerb und Erhalt von Fachwissen im StrahlenschutzEinklappen / Ausklappen

Um für beruflich strahlenexponierte Personen, Patientinnen und Patienten sowie die Bevölkerung ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, ist fundiertes Fachwissen der für den Strahlenschutz zuständigen Fachleute von grundlegender Bedeutung.

Strahlenschutzrelevante Bereiche sind

  • der Umgang mit Strahlenquellen und radioaktiven Stoffen in Medizin, Industrie und Forschung sowie
  • der Umgang mit Quellen natürlicher Strahlung.
Strahlenschutz hat auch in Zukunft hohe Priorität

In den letzten Jahren ist ein Rückgang der im Strahlenschutz notwendigen Fachkompetenz zu beobachten. Der sichere Umgang mit radioaktiven Stoffen in Medizin, Industrie und Forschung und die Entsorgung radioaktiver Abfälle werden aber weiterhin eine hohe Priorität einnehmen und erfordern deshalb spezielles Fachwissen unter anderem im Strahlenschutz. Dies gilt gleichermaßen für den Rückbau kerntechnischer Anlagen.

Die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen und die Entwicklung von Verfahren im Rahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr erfordern komplexe Messmethoden und spezielle Technologien und deshalb auch entsprechend ausgebildetes Personal mit hoher Fachkompetenz im Strahlenschutz.

Harmonisierung der Qualifikation im Strahlenschutz in der Europäischen Union

Im Hinblick auf den Binnenmarkt und den Erweitungsprozess der Europäischen Union ist die Harmonisierung der Qualifikation von Fachleuten im Strahlenschutz gemäß den Festlegungen in den Grundnormen der Europäischen Union (EU, Richtlinie 2013/59/EURATOM) von entscheidender Bedeutung für den grenzüberschreitenden Einsatz von Arbeitskräften in Europa.

Um neuen Anforderungen gerecht zu werden und den internationalen Austausch von Fachleuten und die gegenseitige Anerkennung ihrer Qualifikation im Strahlenschutz zu erleichtern, müssen über nationale Regelungen und unterschiedliche Ansätze hinaus

  • die Lernziele von Kursen,
  • Inhalte und Dauer entsprechender berufspraktischer Erfahrung und
  • die gegenseitige Anerkennung der erworbenen Qualifikation

harmonisiert werden. Die erworbene Qualifikation muss durch regelmäßige Fortbildung auf einem hohen Niveau gehalten werden.

Internationale Aus- und Weiterbildung im StrahlenschutzEinklappen / Ausklappen

Um der Verantwortung für den Schutz von Arbeitskräften, Patienten und der allgemeinen Bevölkerung vor Schäden durch ionisierende Strahlung voll gerecht zu werden, ist eine den Anforderungen entsprechende und kontinuierliche fachliche Weiterbildung im Strahlenschutz erforderlich. Die Verpflichtung zur Aus- und Weiterbildung von Strahlenschutzexperten, Strahlenschutzbeauftragten und beruflich strahlenexponierten Personen wurde daher sowohl in den europäischen Strahlenschutzrichtlinien als auch in den Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) festgelegt.

Die Bestimmungen der europäischen Richtlinien sind für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) bindend und müssen, unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten, in nationales Recht umgesetzt werden.

IAEA-Mitgliedsstaaten, die technische Unterstützung erhalten, müssen in ihren rechtlichen Regelungen im Strahlenschutz den IAEA-Sicherheitsstandards entsprechen.

Standards, Berichte, Programme
Europäische Union (EU)
Internationale Atomenergie-Behörde (IAEA)
(in englischer Sprache)
Stand: 02.07.2018

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© Bundesamt für Strahlenschutz