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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Empfehlungen zum praktischen Strahlenschutz

An verschiedenen Arbeitsplätzen können erhöhte Strahlenexpositionen durch natürliche terrestrische Strahlenquellen vorkommen. Auch in der Nuklearmedizin können beim Personal erhöhte Strahlenexpositionen auftreten, zum Beispiel bei der Anwendung radioaktiv markierter Arzneimittel, sogenannter Radiopharmaka. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat für diese Arbeitsplätze Empfehlungen erarbeitet, die die für den Strahlenschutz verantwortlichen Personen bei der erforderlichen Überwachung und dem Schutz der Beschäftigten unterstützen.

Empfehlungen in der Medizin

In der Nuklearmedizin werden Radionuklide seit Jahrzehnten zur Diagnostik zahlreicher Krankheiten eingesetzt. Radiopharmaka können aber auch für Therapien verwendet werden, um krankes Gewebe wie zum Beispiel Tumoren von innen zu zerstören. Dazu eignen sich insbesondere Substanzen, die Betastrahlung, das heißt Elektronen, emittieren, da diese im Körper nur eine Reichweite von wenigen Millimetern haben. Für technisches und medizinisches Personal führt der Umgang mit diesen Radiopharmaka zu erhöhten Strahlenbelastungen, insbesondere an den Händen.

Strahlenexpositionen bei Arbeiten – Leitfaden für die Überwachung

Im Teil 3 Kapitel 1 und 2 der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) werden die Grundpflichten für den Schutz von Mensch und Umwelt vor natürlichen Strahlenquellen bei Arbeiten festgelegt und die Anforderungen an den Schutz vor terrestrischer Strahlung an Arbeitsplätzen geregelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz