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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Grundlagen

Um das Ziel zu erreichen, deterministische Strahlenwirkungen sowohl für die Bevölkerung als auch für beruflich strahlenexponierte Personen zuverlässig zu verhindern und das Risiko für stochastische Wirkungen so weit wie möglich zu reduzieren, gibt es im Strahlenschutz drei allgemeine Grundsätze. Ausschlaggebend für die Beurteilung des gesundheitlichen Risikos ist die Höhe der Dosis. Für radioaktive Stoffe muss diese mit definierten Verfahren aus der gemessenen Aktivität berechnet werden. Sehr viele grundlegende Erkenntnisse für den Strahlenschutz ergeben sich aus den Langzeitstudien an den Überlebenden der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki.

Drei Finger einer Hand

Grundsätze des Strahlenschutzes

Ionisierende Strahlung kann sowohl deterministische als auch stochastische Wirkungen auslösen. Der Strahlenschutz hat das Ziel, deterministische Strahlenwirkungen zuverlässig zu verhindern. Um das Risiko für stochastische Schäden durch ionisierende Strahlung so gering wie möglich zu halten, wurden im Strahlenschutz drei allgemeine Grundsätze für den Umgang mit ionisierender Strahlung festgelegt: Das Gebot der Rechtfertigung, das Gebot der Dosisbegrenzung und das Gebot der Optimierung.

Friedensdenkmal in Hiroshima

Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki: Bedeutung für den Strahlenschutz

Im August 1945 wurden in der Endphase des Zweiten Weltkrieges zum ersten und einzigen Mal Atomwaffen in einem militärischen Konflikt eingesetzt. Das heutige Wissen über die gesundheitlichen Risiken ionisierender Strahlung basiert überwiegend auf den Ergebnissen der sogenannten Life Span Study, einer epidemiologischen Kohortenstudie an den Überlebenden der Atombombenabwürfe.

Von der Aktivität zur Dosis

Die radioaktive Kontamination von Stoffen, egal ob Luft, Wasser, Boden, Baustoffe oder Lebensmittel, wird in der Regel als Aktivität eines Radionuklids pro Masse (spezifische Aktivität, Einheit Bq/kg) oder als Aktivität pro Volumen (Aktivitätskonzentration, Einheit Bq/l oder Bq/m³) angegeben. In besonderen Fällen wird die Aktivität auch auf die Fläche bezogen, wie z. B. bei der Ablagerung von Radionukliden auf dem Erdboden nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl (Einheit Bq/m² oder Bq/km²). Um Aussagen über die mögliche gesundheitliche Gefährdung des Menschen machen zu können, muss die gemessene Aktivität (pro Masse oder Volumen) eines radioaktiven Stoffes in eine Dosis (Organdosis oder effektive Dosis, Einheit Sv) umgerechnet werden.

© Bundesamt für Strahlenschutz