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Emissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen
In den Ableitungen aus kerntechnischen Anlagen sind radioaktive Stoffe enthalten. Die Strahlenschutzverordnung schreibt deshalb eine kontinuierliche Überwachung dieser Ableitungen durch die Betreiber vor, damit die Summe der abgegebenen radioaktiven Stoffe daraus ermittelt werden kann. Zusätzlich werden die Messungen der Betreiber stichprobenartig durch eine unabhängige Messstelle überprüft. Aus den jährlichen Ableitungen wird die jährliche Strahlenbelastung für die Bevölkerung berechnet.