Navigation und Service

Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Emissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen

In den Ableitungen aus kerntechnischen Anlagen sind radioaktive Stoffe enthalten. Die Strahlenschutzverordnung schreibt deshalb eine kontinuierliche Überwachung dieser Ableitungen durch die Betreiber vor, damit die Summe der abgegebenen radioaktiven Stoffe daraus ermittelt werden kann. Zusätzlich werden die Messungen der Betreiber stichprobenartig durch eine unabhängige Messstelle überprüft. Aus den jährlichen Ableitungen wird die jährliche Strahlenbelastung für die Bevölkerung berechnet.

Skizze eines Kernkraftwerks

Überwachung der Emission radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen

Die Ableitungen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen (Emission) mit Fortluft und Abwasser werden regelmäßig und dauerhaft überwacht und bilanziert. Daraus wird die resultierende Strahlenexposition der Bevölkerung ermittelt. Zusätzlich schreibt die atomrechtlich zuständige Genehmigungsbehörde Höchstwerte für die Ableitungen von kerntechnischen Anlagen fest.

Berechnung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung

Die Strahlenbelastung für die Bevölkerung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage wird anhand der vom Betreiber bilanzierten Ableitungen berechnet. Die Berechnungen beziehen sich auf eine Referenzperson: eine fiktive Person, die sich hinsichtlich ihrer Aufenthalts- und Verzehrgewohnheiten so verhält, dass daraus eine höchstmögliche Strahlenbelastung resultiert.

exemplarisches Auswertungsergebnis Abwasserringversuch 2013

Kontrolle der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen aus Kernkraftwerken

Seit mehr als 30 Jahren prüft das Bundesamt für Strahlenschutz beziehungsweise seine Vorgängerbehörde die Zuverlässigkeit und Qualität der Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen durch die Kraftwerksbetreiber. Wesentliche Instrumente zur Qualitätssicherung sind ein Kontrollmessprogramm und Ringversuche. Dazu führt das BfS als Sachverständiger im Auftrag der zuständigen Aufsichtsbehörden Kontrollmessungen durch.

ARTM-Modell mit Dosismodul DARTM

Seit 1974 ist jährlich an das Parlament zu berichten, wie hoch die aus Ableitungen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen (Emission) mit Fortluft und Abwasser resultierende zusätzliche Strahlenbelastung für die Bevölkerung in der Umgebung kerntechnischer Anlagen ist. Diese Strahlenbelastung wird durch das Ausbreitungsmodell ARTM und das Dosismodul DARTM berechnet.

© Bundesamt für Strahlenschutz