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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Berechnung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung

  • Die Strahlenbelastung für die Bevölkerung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage wird anhand der vom Betreiber bilanzierten Ableitungen berechnet.
  • Die Berechnungen beziehen sich auf eine Referenzperson, eine fiktive Person, die sich hinsichtlich ihrer Aufenthalts- und Verzehrgewohnheiten so verhält, dass daraus eine höchstmögliche Strahlenbelastung resultiert.
  • Die Berichterstattung über die aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser ermittelte Strahlenexposition der Bevölkerung ist gesetzliche Pflicht. Sie wird im Parlamentsbericht und im BMU-Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" dokumentiert.

Anhand der vom Betreiber bilanzierten Ableitungen wird die Strahlenbelastung in der Umgebung jeder kerntechnischen Anlage für eine Referenzperson berechnet. Diese Referenzperson ist eine fiktive Person, die sich hinsichtlich ihrer Aufenthalts- und Verzehrgewohnheiten so verhält, dass daraus eine höchstmögliche Strahlenbelastung resultiert (konservative Annahmen).

Berechnung der Strahlenbelastung mit Hilfe von Computersimulation

Für die Berechnung kommen Ausbreitungsmodelle zum Einsatz. Durch Computer-Simulationen errechnen sie die Transportprozesse von Radionukliden von einer kerntechnischen Anlage in die verschiedenen Bereiche der Umwelt (siehe Abbildung "Modellierung des Radionuklidtransfers").

Dosisanteile Fortluft nach Nukliden Dosisanteile durch FortluftDosisanteile von mit der Fortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffen beim Betrieb von Kernkraftwerken

Aus diesen Konzentrationen von radioaktiven Stoffen in den verschiedenen Umweltmedien kann die Strahlenbelastung der Bevölkerung ermittelt werden (z.B. mit dem Rechenmodell DARTM). Diese darf nach der Strahlenschutzverordnung höchstens

im Kalenderjahr betragen.

Den Hauptanteil an der Strahlenexposition wird im Normalbetrieb durch das Radionuklid Kohlenstoff-14 hervorgerufen (siehe Abbildung "Dosisanteile von mit der Fortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffen beim Betrieb von Kernkraftwerken"). Dosisrelevant ist hierbei vor allem die Aufnahme von Kohlenstoff-14 in Form von Kohlenstoffdioxid durch die Nahrung (Ingestion).

Aktivitätsableitungen mit der Fortluft

 Dosis der Referenzperson „Erwachsene“ durch Ableitungen mit der Fortluft (Zeitraum 1990 bis 2012) Dosis Ableitungen Fortluft Berechnete effektive Dosis der Referenzperson „Erwachsene“ durch Ableitungen mit der Fortluft (Zeitraum 1990 bis 2012)

Insgesamt ergibt sich aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft unter konservativen Annahmen, eine Strahlenexposition von

  • weniger als 10 Mikrosievert im Kalenderjahr für Kleinkinder
  • weniger als 5 Mikrosievert im Kalenderjahr für Erwachsene.

Diese Werte liegen bei deutlich weniger als einem Prozent der natürlichen Strahlenbelastung der Bevölkerung (siehe Abbildung "Berechnete effektive Dosis der Referenzperson "Erwachsene" durch Ableitungen mit der Fortluft").

Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser

Durch hochleistungsfähige Anlagen zur Reinigung der Abwässer aus kerntechnischen Anlagen wurden die Ableitungen radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser deutlich gesenkt.

 Berechnete effektive Dosis der Referenzperson „Erwachsene“ durch Ableitungen mit dem Abwasser Dosisanteile Referenzperson Ableitungen AbwasserBerechnete effektive Dosis der Referenzperson „Erwachsene“ durch Ableitungen mit dem Abwasser (Zeitraum 1990 bis 2012)

Die berechnete Strahlenexposition durch Abwasser beträgt nun

  • weniger als 2 Mikrosievert im Kalenderjahr für Kleinkinder
  • weniger als 1 Mikrosievert im Kalenderjahr für Erwachsene (siehe Abbildung "Berechnete effektive Dosis der Referenzperson "Erwachsene" durch Ableitungen mit dem Abwasser").

Berichterstattung ist gesetzlicher Auftrag

Die aus den Aktivitätsableitungen mit der Fortluft und dem Abwasser ermittelte Strahlenexposition der Bevölkerung wird im Parlamentsbericht und im BMU-Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" dokumentiert:

Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung (Parlamentsberichte) seit 2000Einklappen / Ausklappen

Seit 1975 berichtet die Bundesregierung jährlich an den Deutschen Bundestag über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung. Dieser sog. Parlamentsbericht behandelt als Schwerpunkt die zivilisatorische Strahlenexposition aus kerntechnischen Anlagen, medizinischer Anwendung und besonderen Vorkommnissen im Anwendungsbereich der Strahlenschutzverordnung.

Nach § 5 Abs. 2 Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) jährlich sowohl dem Deutschen Bundestag als auch dem Bundesrat mit einem Bericht die Entwicklung der Radioaktivität in der Bundesrepublik darzulegen. Um der öffentlichen Diskussion über mögliche gesundheitliche Risiken neuer Kommunikationstechnologien wie z.B. UMTS gerecht zu werden, enthält der Bericht zusätzlich Informationen über die nichtionisierende Strahlung (NIR).

Die Berichte aus dieser Reihe finden Sie in "DORIS", dem Digitalen Online-Repositorium und Informations-System des BfS:

Parlamentsberichte "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung"

Die Berichte werden auch als Bundestagsdrucksachen veröffentlicht.

Berichte des BMUB über Umweltradioaktivität und StrahlenbelastungEinklappen / Ausklappen

Die Jahresberichte des BMUB über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung enthalten neben den Ergebnissen der Überwachung der Umweltradioaktivität die wichtigsten aktuellen Daten der jeweiligen Jahre über die Entwicklung der Umweltradioaktivität sowie Daten der natürlichen und zivilisatorischen Strahlenexposition in Deutschland. In den Berichten enthalten sind außerdem Informationen über die nichtionisierende Strahlung (NIR) und Forschungsprojekte in diesem Bereich.

Die Berichte aus dieser Reihe finden Sie in "DORIS", dem Digitalen Online-Repositorium und Informations-System des BfS:

Jahresberichte "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung"

Stand: 12.03.2018

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© Bundesamt für Strahlenschutz