
Die Aufgaben der Leitstellen sind im Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgeschrieben. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung der Messdaten, die im Rahmen der Umweltüberwachung (AVV-IMIS) nach StrVG sowie im Rahmen der Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) nach StrlSchV erhoben werden sowie die Zusammenfassung und Dokumentation dieser Daten. StrVG und StrlSchV werden nach einer Übergangszeit durch das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ersetzt, das im Juli 2017 in Kraft getreten ist.

Zur Qualitätssicherung von Messungen von Radon- und Radon-Folgeprodukten unterhält das BfS ein akkreditiertes Kalibrierlaboratorium. Das Laboratorium bietet Kalibrierungen, Typprüfungen und Vergleichsprüfungen für Messgeräte an. Außerdem werden wissenschaftliche Untersuchungen zu messtechnischen Grundlagen und zur Bewertung und Entwicklung von Messmethoden durchgeführt. Das Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS ist durch die DAkkS akkreditiert. Es unterhält ein Qualitätsmanagementsystem und wird regelmäßig durch die DAkkS begutachtet.