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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Altlasten

Der Begriff "Altlast" ist im Zusammenhang mit erhöhter natürlicher Radioaktivität bisher nicht im juristischen Sinne definiert. Daher wird hier der Begriff "Hinterlassenschaften" verwendet. Im Folgenden wird ein Überblick über die damit verbundene Problemstellung und die Arten der Hinterlassenschaften in Bergbau, Uranerzbergbau und Industrie gegeben. Vertiefende Informationen bietet die Fachinfothek.

Bergehalde Uranerzbergbau rekultiviert

Menschlicher Einfluss kann natürliche Umweltradioaktivität erhöhen

Die wesentliche Quelle der natürlichen Strahlenexposition sind die in der Erdrinde enthaltenen Radionuklide der Zerfallsreihen des Uran-238, Uran-235 und des Thorium-232. Vor allem durch den Bergbau, aber auch bei der Verarbeitung der Rohstoffe können diese Radionuklide in gegenüber dem geogenen Niveau erhöhten Konzentrationen in die Umwelt gelangen. Während dem Strahlenschutz bei industriellen Rückständen auf der Grundlage der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) seit 2001 von vornherein Rechnung getragen wird, können für Altlasten nur nachträglich Strahlenschutzmassnahmen ergriffen werden.

Fachinfothek

Die FachInfothek ist eine Sammlung von vertieften Informationen zum Thema "Durch menschlichen Einfluss erhöhte natürliche Umweltradioaktivität". Soweit wie möglich stehen die Informationen als Download zur Verfügung. Links ermöglichen den Zugang zu weiteren Informationen aus anderen Quellen, für deren Richtigkeit das BfS jedoch keine Verantwortung übernimmt.

Hinterlassenschaften

Über Jahrhunderte sind im Bergbau und in der Industrie Rückstände mit erhöhter natürlicher Radioaktivität entstanden, die meist auf Halden oder in Rückstandsbecken deponiert wurden. Gesichtspunkte des Strahlenschutzes wurden dabei nicht berücksichtigt. In Abhängigkeit von den jeweiligen Standort- und Nutzungsbedingungen können erhöhte innere und/oder äußere Strahlenexpositionen für einzelne Personen der Bevölkerung nachträgliche Strahlenschutzmaßnahmen erfordern. Gegenwärtig gibt es in Deutschland keine Rechtsnorm, auf deren Grundlage Eigentümer radiologischer Hinterlassenschaften zur Sanierung oder anderen Maßnahmen verpflichtet werden können, die zu einer Reduzierung der Strahlenexposition führen. Im Folgenden wird ein Überblick über die Dimension dieser Hinterlassenschaften in Deutschland gegeben.

© Bundesamt für Strahlenschutz