Röntgenverordnung

Die Röntgenverordnung (RöV) regelt in erster Linie den Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Die Röntgenverordnung erfasst des weiteren auch technische Einrichtungen, in denen durch die Beschleunigung von Elektronen als Nebeneffekt Röntgenstrahlung erzeugt wird (Störstrahler).

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für das Endlager Konrad auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung übertragen worden. Diese Archiv-Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz wird nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen zum Endlager Konrad erhalten Sie unter www.bge.de/konrad