
Beschäftigte an strahlenschutzüberwachten Arbeitsplätzen mit erhöhten Radon-Konzentrationen erhalten im Durchschnitt eine höhere Strahlendosis als Beschäftigte anderer strahlenschutzüberwachter Berufsgruppen. Das Strahlenschutzgesetz weitet den Schutz vor hohen Radon-Konzentrationen an Arbeitsplätzen deshalb ab 2019 aus.