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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Schutz vor Radon am Arbeitsplatz

  • Das Strahlenschutzgesetz weitet den Schutz vor Radon am Arbeitsplatz ab 2019 aus.
  • Bis Ende 2020 müssen die Bundesländer ermitteln, in welchen Gebieten besonders viel Radon in Gebäuden zu erwarten ist. In diesen Gebieten muss die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss gemessen werden.
  • Beträgt die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, müssen sofort Maßnahmen eingeleitet werden, um die Radon-Konzentration dort zu senken.
  • Lässt sich die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz nicht unter 300 Becquerel pro Kubikmeter senken, müssen der Arbeitsplatz gemeldet, die zu erwartende Strahlendosis für die Beschäftigten abgeschätzt und ggf. weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Wer in Deutschland im Beruf ionisierender Strahlung ausgesetzt ist, wie sie unter anderem durch Radon entsteht, wird strahlenschutzüberwacht. Das bedeutet, dass gemessen wird, in welchem Maße man am Arbeitsplatz ionisierender Strahlung ausgesetzt ist.

Ist dabei eine Jahresdosis von 6 Millisievert und mehr zu erwarten, wird die an diesem Arbeitsplatz tätige Person in das Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) aufgenommen.

Mehr Schutz vor hoher Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen

Die Belastung durch Radon wird bisher nur für Beschäftigte an bestimmten Arbeitsplätzen wie zum Beispiel in Bergwerken, Schauhöhlen, Radon-Heilbädern und Anlagen zur Wassergewinnung regelmäßig überprüft und registriert. Die im BfS gesammelten Daten zeigen, dass Beschäftigte an diesen Arbeitsplätzen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen im Durchschnitt die höchste effektive Dosis pro Jahr erhalten - mehr noch als Personen, die zum Beispiel in der Röntgenmedizin oder der Kerntechnik tätig sind.

Radon: Wege ins Haus Radon: Wege ins HausWege des Radon aus dem Boden in Gebäude

Ab 2019 wird der Schutz vor hohen Radon-Konzentrationen an Arbeitsplätzen deshalb ausgeweitet, damit langfristig kein Arbeitsplatz im Jahresmittel eine Radon-Konzentration von mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter aufweist. Grundlage ist das Strahlenschutzgesetz.

Besonderer Schutz in Gebieten mit erhöhter Radon-Konzentration

Bis Ende 2020 müssen die Bundesländer ermitteln, in welchen Gebieten besonders viel Radon in Gebäuden zu erwarten ist.

In diesen Gebieten muss die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss gemessen werden. Dazu sind die Verantwortlichen für die jeweiligen Arbeitsplätze verpflichtet.

Radon-Konzentration unter 300 Becquerel pro Kubikmeter senken

Difussionskammer DiffusionskammerBeispiel eines passiven Radonmessgerätes (Diffusionskammer)

Ergeben die Messungen am Arbeitsplatz eine Radon-Konzentration von mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, müssen sofort Maßnahmen eingeleitet werden, um die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz zu senken.

Der Erfolg dieser Maßnahmen muss anschließend durch eine Messung nachgewiesen werden.

Maßnahmen bei Radon-Konzentration über 300 Becquerel pro Kubikmeter

Lässt sich die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz nicht unter 300 Becquerel pro Kubikmeter senken, muss der Arbeitsplatz bei den zuständigen Strahlenschutzbehörden der Bundesländer gemeldet werden.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber die zu erwartende Strahlendosis für die Beschäftigten an diesem Arbeitsplatz abschätzen.

Ab einer zu erwartenden Dosis von 6 Millisievert pro Jahr greifen die Regelungen des beruflichen Strahlenschutzes. Das bedeutet, dass die Strahlendosis der Beschäftigten dauerhaft gemessen und an das Strahlenschutzregister im BfS gemeldet werden muss. Das Strahlenschutzregister wacht darüber, dass die Grenzwerte für die zulässige jährliche Strahlenbelastung und die Berufslebensdosis aller Beschäftigten, die im Register erfasst sind, eingehalten werden.

Amtliche Messstellen liefern Informationen und Dosimeter

Informationen und Dosimeter für betroffene Arbeitsplätze stellen amtliche Messstellen bereit. Die Bundesländer richten diese amtlichen Messstellen ein.

Wird ein betroffener Arbeitsplatz strahlenschutzüberwacht, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Beschäftigten an diesem Arbeitsplatz sowohl im Strahlenschutzregister des BfS als auch bei der zuständigen amtlichen Messstelle zu registrieren. Informationen zur Registrierung im Strahlenschutzregister des BfS sind unter www.bfs.de/ssr zu finden.

Stand: 22.06.2018

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© Bundesamt für Strahlenschutz