Navigation und Service

Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Dateneingabe und -ausgabe

Welche Daten sind an das BfS zu übermitteln?

Unabhängig von den technischen Übertragungsoptionen sind vom Antragsteller für die zu überwachenden Beschäftigten folgende Daten an das BfS zu übermitteln:

  • Sozialversicherungsnummer (bzw. geeignete ausländische Identifikationsnummer)
  • Titel
  • Vornamen
  • Familienname
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Welche Daten werden zurückgegeben?

Nach Erzeugung der SSR-Nummer durch das BfS werden unabhängig von den technischen Übertragungsoptionen folgende Daten des Beschäftigten an den Antragsteller zurückgegeben:

  • SSR-Nummer
  • Titel
  • Vornamen
  • Familienname
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

© Bundesamt für Strahlenschutz