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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Strahlenexpositionen bei Arbeiten – Leitfaden für die Überwachung

Im Teil 3 Kapitel 1 und 2 der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) werden die Grundpflichten für den Schutz von Mensch und Umwelt vor natürlichen Strahlenquellen bei Arbeiten festgelegt und die Anforderungen an den Schutz vor terrestrischer Strahlung an Arbeitsplätzen geregelt.

Die Regelungen betreffen

  • die Abschätzung auftretender Strahlenexpositionen,
  • die Anzeige von Arbeiten mit erhöhten Expositionen bei der zuständigen Behörde und
  • die Einleitung von Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenexpositionen und zur Ermittlung der Exposition beruflich strahlenexponierter Personen.

Die Richtlinie "Arbeiten" dient dem bundeseinheitlichen Verwaltungshandeln im Teil 3 Kapitel 1 und 2 StrlSchV.

Leitfaden

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat für die grundlegende rechtliche und praxisnahe Information der für den Strahlenschutz der Beschäftigten Verantwortlichen einen Leitfaden publiziert.

Dieser Leitfaden

  • behandelt das Konzept des Strahlenschutzes im Falle von Arbeiten, die in den in Anlage XI StrlSchV aufgeführten Arbeitsfeldern mit erheblich erhöhten Expositionen durch natürliche Strahlenquellen ausgeführt werden,
  • stellt die Aufgaben dar, die sich aus den in der Strahlenschutzverordnung getroffenen Regelungen ergeben,
  • empfiehlt Methoden, mit denen die Abschätzung und Ermittlung der Strahlenexpositionen bei Arbeiten durchgeführt werden können,
  • informiert über Möglichkeiten zur Reduzierung erhöhter Strahlenexpositionen
  • gibt Empfehlungen zur innerbetrieblichen Organisation des Strahlenschutzes und zur Erfüllung behördlicher Anforderungen.

Der Leitfaden soll die für den Strahlenschutz Verantwortlichen bei der Auswahl von geeigneten Maßnahmen zur Überwachung und Reduzierung von Strahlenexpositionen unterstützen, um die Strahlenexpositionen der Beschäftigten so gering wie möglich zu halten.

Stand: 04.04.2018

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© Bundesamt für Strahlenschutz