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Die Leitstellen des BfS
Die Aufgaben der Leitstellen sind im Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgeschrieben. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung der Messdaten, die im Rahmen der Umweltüberwachung (AVV-IMIS) nach StrVG sowie im Rahmen der Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) nach StrlSchV erhoben werden sowie die Zusammenfassung und Dokumentation dieser Daten. StrVG und StrlSchV werden nach einer Übergangszeit durch das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ersetzt, das im Juli 2017 in Kraft getreten ist.