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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Die Leitstellen des BfS

Die Aufgaben der Leitstellen sind im Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgeschrieben. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung der Messdaten, die im Rahmen der Umweltüberwachung (AVV-IMIS) nach StrVG sowie im Rahmen der Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) nach StrlSchV erhoben werden sowie die Zusammenfassung und Dokumentation dieser Daten. StrVG und StrlSchV werden nach einer Übergangszeit durch das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ersetzt, das im Juli 2017 in Kraft getreten ist.

Frau mit Schreibutensilien

Die Leitstellen

Der radioaktive Fallout durch die atmosphärischen Kernwaffenversuche in den 1950er und 1960er Jahren machte eine Überwachung der Belastung von Mensch und Umwelt durch Radioaktivität erforderlich. Die radioaktiven Stoffe in der Umwelt werden zum einen von den Ländern, zum anderen von Einrichtungen des Bundes überwacht. Gleichzeitig mit der amtlichen Überwachung wurden Leitstellen eingerichtet, die für die Überwachung bestimmter Umweltbereiche verantwortlich sind.

Kalibrierung Pipette mit Analysewaage

Radioökologielabor

Im Radioökologielabor wird die radioaktive Kontamination in Lebensmitteln und Umweltmedien gemessen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Felduntersuchungen und Laborexperimente durch und entwickeln radiochemische Methoden zur schnellen Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern in Lebensmitteln und Umweltmedien.

Probe wird in Detektor eingeführt

Leitstelle ENORM

Die Leitstelle für Fragen der Radioaktivitätsüberwachung bei erhöhter natürlicher Radioaktivität (Leitstelle ENORM) des BfS wurde im Jahr 2002 eingerichtet. Für methodisch-analytische Arbeiten stehen am Standort Berlin ein Probenaufbereitungszentrum, ein Gammaspektrometrielabor, ein akkreditiertes Radon-Kalibrierlabor sowie ein Service-Center Dosimetrie zur Verfügung.

© Bundesamt für Strahlenschutz