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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Die Leitstellen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt

  • Die radioaktiven Stoffe in der Umwelt werden zum einen von den Ländern, zum anderen von Einrichtungen des Bundes überwacht.
  • In diesem Zusammenhang wurden Leitstellen eingerichtet, die jeweils für die Überwachung bestimmter Umweltbereiche verantwortlich sind.
  • Die Aufgaben der Leitstellen sind im Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgeschrieben.

Gesetzliche Grundlagen

  • EURATOM Vertrag Art. 35
  • Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt (AVV-IMIS)
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
  • Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)

Der radioaktive Fallout durch die atmosphärischen Kernwaffenversuche in den 1950er und 1960er Jahren machte eine Überwachung der Belastung von Mensch und Umwelt durch Radioaktivität erforderlich. Wegen der Verpflichtungen durch den Artikel 35 des EURATOM-Vertrages von 1957 und der großtechnischen Nutzung der Kernenergie zur Energieproduktion wurde die Überwachung ausgeweitet und gesetzlich geregelt.

Die radioaktiven Stoffe in der Umwelt werden zum einen von den Ländern, zum anderen von Einrichtungen des Bundes überwacht.

Leitstellen: Einrichtungen des Bundes

Gleichzeitig mit der amtlichen Überwachung wurden Leitstellen eingerichtet, die für bestimmte Umweltbereiche verantwortlich sind. Diese Leitstellen sind eingerichtet

  • beim Bundesamt für Strahlenschutz,
  • beim Deutschen Wetterdienst,
  • bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde,
  • beim Max-Rubner-Institut,
  • beim Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie,
  • beim Thünen-Institut.

Die Aufgaben

Die Aufgaben der Leitstellen sind im Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgeschrieben.

Dies sind unter anderem:

  • Überprüfung der Messdaten, die im Rahmen der Umweltüberwachung (AVV-IMIS) nach StrVG sowie im Rahmen der Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) nach StrlSchV erhoben werden. Datenerzeuger sind unter anderem die amtlichen Messstellen der Länder, Bundesinstitute sowie die unabhängigen Messstellen zur Überwachung kerntechnischer Einrichtungen und die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen,
  • Zusammenfassung und Dokumentation der Daten der Umweltüberwachung nach StrVG sowie der Emissions- und Immissionsüberwachung,
  • Überprüfung, Weiterentwicklung und Dokumentation von Probenahme- und Analyseverfahren (Messanleitungen),
  • Vergleichsanalysen zur externen Qualitätskontrolle (Ringversuche),
  • Beratung der zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder in fachlichen Fragen.

Das BfS nimmt die Funktion einer Leitstelle in folgenden Bereichen wahr:

Die Leitstellen des BfS
LeitstelleGesetzliche GrundlageBemerkungen
Leitstelle für Bodenoberflächen (In-situ-Gammaspektrometrie), Ortsdosis und Ortsdosisleistung (ODL)StrVG, AVV-IMIS, StrlSchV, REIODL-Messnetz
Leitstelle für SpurenanalyseStrVG, AVV-IMISSpurenanalyse von radioaktiven Edelgasen (Krypton, Xenon) und luftstaubgebundenen Radionukliden
Leitstelle für Trinkwasser, Grundwasser, Abwasser, Klärschlamm, Abfälle und Abwasser aus kerntechnischen AnlagenStrVG, AVV-IMIS, StrlSchV, REI
Leitstelle für Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie BedarfsgegenständeStrVG
Leitstelle für Fortluft aus kerntechnischen AnlagenStrlSchV, REI
Leitstelle für Fragen der Radioaktivitätsüberwachung bei erhöhter natürlicher Radioaktivität (ENORM)StrVG, StrlSchVNatürliche Radioaktivität in Umweltmedien, wie zum Beispiel Böden, Baustoffen sowie in industriellen Rückständen (zum Beispiel bei der Gewinnung von Erdgas)

Qualitätssicherung von Messergebnissen durch die Leitstellen

Die Leitstellen prüfen die Messergebnisse auf ihre Plausibilität und übernehmen die Qualitätssicherung der Daten. Korrekte Messergebnisse sind eine maßgebliche Voraussetzung, um in einem nuklearen Ereignisfall mögliche radiologische Auswirkungen richtig einschätzen zu können und die richtigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen.

Die Leitstellen

  • entwickeln die anzuwendenden Probenahme- und Analyseverfahren,
  • prüfen die Messdaten auf Plausibilität,
  • führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch,
  • bereiten die verfügbaren Daten auf und
  • erstatten Bericht an entscheidungsbefugte Stellen.

Ringversuche als externe Qualitätskontrolle

Die Leitstellen organisieren regelmäßig Ringversuche zur externen Qualitätskontrolle. Dazu versendet die verantwortliche Leitstelle standardisierte Proben mit bekannter Zusammensetzung (Sollwerte) an die teilnehmenden Institutionen. Die Proben werden von den Teilnehmern mit den von ihnen üblicherweise verwendeten Verfahren analysiert.

Ergebnisse: Vergleich liefert Informationen über Qualität von Analyse- und Auswertungsmethoden

In Fachgesprächen und Workshops werden die angewendeten Methoden und Verfahren sowie die Ergebnisse von Ringversuchen mit den Teilnehmern diskutiert. Im Bedarfsfall unterstützt die jeweilige Leitstelle eine teilnehmende Institution bei der Einführung neuer Mess- oder Analyseverfahren.

Internationale Zusammenarbeit

Die Mitwirkung der Leitstellen des BfS in internationalen Arbeitsgruppen dient

  • dem Erfahrungsaustausch,
  • der Harmonisierung von Analyse- und Messverfahren im internationalen Rahmen,
  • der Qualitätssicherung der verfügbaren Daten.

Die internationale Zusammenarbeit beim Fukushima-Unfall hat gezeigt, wie wichtig qualitätsgesicherte Daten auch auf internationaler Ebene sind. Durch das internationale Messnetz der CTBTO konnte sowohl die Ausbreitung der freigesetzten Radioaktivität als auch ihre Abschwächung bei der Verteilung in der Atmosphäre genau beobachtet werden. Die Entscheider erhielten so frühzeitig zutreffende Prognosen auf zu erwartende radiologische Auswirkungen im jeweiligen Land – eine wichtige Voraussetzung, um über mögliche nationale Schutzmaßnahmen zu entscheiden.

Stand: 23.01.2017

© Bundesamt für Strahlenschutz