Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Meldungen zum Endlager Morsleben

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Stilllegungsverfahren Wortprotokoll des Erörterungstermins liegt vor

Im Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben liegt das Wortprotokoll vor. Einwenderinnen und Einwender können beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MLU) eine Abschrift des Wortprotokolls anfordern.

Sicherheit Bericht über betriebliche Sicherheit, Strahlenschutz und Umgebungsüberwachung

Mit dem Bericht "Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Betriebliche Sicherheit, Strahlenschutz und Umgebungsüberwachung. Stand: Dezember 2010" legt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine weitere Zusammenfassung seiner umfassenden Überwachungsmaßnahmen rund um das Endlager Morsleben vor.

Sicherheit Endlager Morsleben ist stabilisiert

Das BfS hat die Stabilisierung des Endlagers Morsleben in Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Seit Oktober 2003 hat der Betreiber des alten Endlagers 27 Hohlräume im besonders stark mit großen Abbaukammern versehenen zentralen Bereich des Bergwerks, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern, mit insgesamt 935.000 Kubikmeter Salzbeton verfüllt.

Endlager Morsleben Grundwasser durch Endlager Morsleben nicht gefährdet

Zum Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 22.4.2010 "Grundwasser bei Morsleben verseucht?" (Print-Ausgabe) bzw. "Land fürchtet um Grundwasser nahe Morsleben" (Online-Ausgabe) nimmt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wie folgt Stellung:

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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