Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Das Endlager

Endgelagerte radioaktive Abfälle

Von 1971 bis 1991 und von 1994 bis 1998 wurden insgesamt 36.754 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) endgelagert. Darin enthalten sind auch 6.621 umschlossene Strahlenquellen. Rund sechzig Prozent der derzeit endgelagerten Abfallmenge stammt aus der Zeit nach der Übernahme durch das BfS ab 3. Oktober 1990 im Zuge der Wiedervereinigung.

Herkunft der Abfälle und Abfallarten

Die Daten zu den endgelagerten und zwischengelagerten Abfällen sind dokumentiert und archiviert. Die radioaktiven Abfälle stammen überwiegend aus dem Betrieb von Kernkraftwerken sowie aus der Stilllegung kerntechnischer Anlagen. Weitere Abfälle kamen aus der kerntechnischen Industrie, von Forschungseinrichtungen, aus Landessammelstellen bzw. direkt von Kleinverursachern und weiteren Anwendern (z.B. der Bundeswehr und der Medizin).

Die Dauerbetriebsgenehmigung von 1986 erlaubte die Einlagerung von radioaktiven Abfällen in fester und flüssig wässriger Form sowie in Form von umschlossenen Strahlenquellen. Bis 1990 wurden die flüssig wässrigen Abfälle unter Tage direkt am Endlagerort (in-situ) verfestigt. Von dieser Technologie wurde später kein Gebrauch mehr gemacht. Radioaktive Sonderabfälle (z.B. faul- und gärfähige Abfälle, giftige Abfälle), sowie seit 1990 auch die flüssigen Abfälle, durften erst nach Überführung in einen festen Zustand in Morsleben endgelagert werden. Wie diese Überführung auszusehen hatte, wurde in entsprechenden Betriebsvorschriften geregelt.

Die radioaktiven Abfälle lagen beispielweise in folgender Form vor:

  • Bauschutt
  • Kontaminiertes Erdreich
  • Zementierte, verpresste und unverpresste Mischabfälle (z.B. kontaminierte Arbeitsmittel und Laborabfälle, Arbeitsschutzkleidung, Werkzeuge, Plastikfolien, Filter- und Isoliermaterialien)
  • Metallische Abfälle (z.B. Armaturen, Rohrleitungen, Kabel)

    Überblick über die genehmigten Strahlenschutzgruppen Überblick über die zur Endlagerung genehmigten StrahlenschutzgruppenÜberblick über die zur Endlagerung genehmigten Strahlenschutzgruppen

  • Verbrennungsrückstände
  • Zementierte Spülwässer, Lösungen und Konzentrate
  • Umschlossene Strahlenquellen

Darüber hinaus durften ausschließlich schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert werden. Hierfür wurden die radioaktiven Abfälle auf Grundlage der jeweiligen Ortsdosisleistung, Aktivitätskonzentration oder Aktivität in sechs Strahlenschutzgruppen eingeteilt. Je nach Abfallform durften lediglich bestimmte Strahlenschutzgruppen endgelagert werden.

Einlagerungsbereiche und Einlagerungstechniken

Sämtliche Einlagerungshohlräume befinden sich auf der 4a-, der 4. und der 5a-Sohle der Grube Bartensleben. Hierfür standen Bereiche im Nordfeld, im Ostfeld, im Südfeld, im Westfeld und im Zentralteil zur Verfügung. Die radioaktiven Abfälle befinden sich mindestens 480 Meter unterhalb der Tagesoberfläche

Einlagerung von Abfallgebinden Einlagerung von AbfallgebindenEinlagerung von Abfallgebinden

Einlagerungsbereiche und -techniken Einlagerungsbereiche und -technikenEinlagerungsbereiche und -techniken

Bei der Endlagerung der radioaktiven Abfälle kamen verschiedene Techniken zur Anwendung. In der Regel wurden die Abfälle in standardisierten Behältern, z.B. in 200-Liter- bis 570-Liter-Fässern und in zylindrischen Betonbehältern verpackt. Für sperrige Abfälle wurden Sonderverpackungen (z.B. PE-Folie oder Pappe) verwendet. Zu einem sehr geringen Teil sind die Abfälle unverpackt endgelagert worden.

Je nach Beschaffenheit der Abfälle wurden diese gestapelt, verkippt oder verstürzt. Bis 1990 wurden zudem flüssige radioaktive Abfälle vor Ort (in-situ), mit Hilfe von Braunkohlefilterasche verfestigt und entsprechend in einem endlagergerechten Zustand überführt. Zu Beginn der in-situ-Verfestigung flüssiger Abfälle gelangten kontaminierte Lösungen auf die 5. bis 7. Sohle. Diese sind zwischenzeitlich verdunstet. Die radioaktiven Stoffe lagerten sich an den Wänden und auf dem Boden ab und sind heute verfestigt.

Aktivität der endgelagerten Abfälle

Aktivitätsentwicklung im Endlager Morsleben Aktivitätsentwicklung im Endlager MorslebenAktivitätsentwicklung im Endlager Morsleben

Von 1971 bis 1991 wurden radioaktive Abfälle mit einer Gesamtaktivität von 180.000 Gigabecquerel und von 1994 bis 1998 Abfälle mit einer Gesamtaktivität von 91.000 Gigabecquerel endgelagert. Auf Grund des radioaktiven Zerfalls nimmt die Aktivität der Abfälle mit der Zeit ab. Zum Ende des Jahres 2014 betrug die Gesamtaktivität aller in Morsleben endgelagerten Abfälle noch rund 93.000 Gigabecquerel. Dies bedeutet, dass zu dieser Zeit in jeder Sekunde 93.000.000.000.000 (93 Billionen) Atomkerne zerfielen und die Aktivität auf circa ein Drittel des Ausgangswertes gesunken war. Demgegenüber betrug die Aktivität von zwischengelagerten Abfällen im Endlager Morsleben am 31.12.2014 noch rund 170.000 Gigabecquerel.

Betriebliche radioaktive Abfälle (Eigenabfälle)

Eigenabfälle im Westfeld Eigenabfälle im WestfeldEigenabfälle im Westfeld

Am 28. September 1998 wurden die letzten radioaktiven Abfälle nach Morsleben gebracht. Auch wenn von extern keine radioaktiven Abfälle mehr in Morsleben endgelagert werden, fallen im Kontrollbereich Abfälle an, die potentiell radioaktiv kontaminiert sein können – sogenannte Eigenabfälle. Ein Beispiel dafür sind Luftfilter aus den im Kontrollbereich genutzten dieselbetriebenen Fahrzeugen. Der Nachweis, dass diese nicht radioaktiv kontaminiert sind, kann nur mit einem nicht zu rechtfertigenden Aufwand geführt werden. Daher verbleiben solche Luftfilter aus Sicherheitsgründen als Eigenabfall im Endlager und werden fachgerecht in einem Fass konditioniert. Dies gilt auch für zukünftig bei der Stilllegung anfallende radioaktive Abfälle. Seit Ende der Einlagerung wurden pro Jahr im Mittel durchschnittlich 30 Kubikmeter Eigenabfälle endgelagert.

Stand: 26.04.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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