Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Pressemitteilungen zum Endlager Morsleben

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Endlager Morsleben Langzeitsicherheit von Morsleben ist gewährleistet

Das Verfahren zur Stilllegung des Endlagers für schwach- und mittelaktive Abfälle Morsleben durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht in eine entscheidende Phase. Ab 22. Oktober legt das für die Durchführung des Zulassungsverfahrens zuständige Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt die Unterlagen des BfS zur geplanten Schließung des Endlagers öffentlich aus. Bis zum 21. Dezember 2009 können alle Bürgerinnen und Bürger den Antrag einsehen und Einwendungen erheben.

Endlager Morsleben BfS trifft Vorsorge gegen möglichen Löserfall in Morsleben

Im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben könnten sich größere Mengen Salzgestein von der Decke eines Hohlraumes lösen (sogenannter Löserfall). Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine Erstbewertung vorgenommen. Eine Gefahr für Mensch und Umwelt besteht derzeit nicht. Bergbauspezialisten ermitteln durch laufende Untersuchungen die weiteren notwendigen Maßnahmen. Die für die Aufsicht und Genehmigung zuständigen Bundes- und Landesbehörden hatten sich in dieser Woche vor Ort informiert.

Endlager Morsleben Löserfall im Endlager Morsleben

Im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM), das sich derzeit in der Stilllegung befindet, hat sich ein sogenannter Löserfall in einem alten und gesperrten Abbau ereignet. Der für ältere Bergwerke nicht ungewöhnliche Vorfall, bei dem sich Gesteinsbrocken aus der Decke lange offenstehender Hohlräume lösen, ereignete sich im Zentralteil des Bergwerks. In dem Abbau lagern keine radioaktiven Abfälle.

Endlager Morsleben Arbeiten zur Schließung von Morsleben dürfen europaweit ausgeschrieben werden

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) darf die Arbeiten zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) europaweit ausschreiben. Das Amt ist nicht verpflichtet, diese Aufträge freihändig an seinen Kooperationspartner, die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), zu vergeben. Dies hat eine vertraglich zwischen BfS und DBE vorgesehene Schiedsinstanz abschließend entschieden.

Endlager Morsleben Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)

Ein Meilenstein in Morsleben ist erreicht: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die Hälfte der derzeit laufenden bergbaulichen Gefahrenabwehrmaßnahmen im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) erfolgreich abgeschlossen. Jetzt sind rund 375.000 Kubikmeter von etwa 730.000 Kubikmetern Hohlraumvolumen verfüllt. "Die am stärksten beanspruchten Bereiche sind verfüllt, wir liegen im Zeitplan", erklärte Florian Emrich, Sprecher des BfS, heute in Salzgitter.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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