Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Fachunterlagen

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren

Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben ist von der DDR in einem alten Bergwerk errichtet worden. Nach heutigen Anforderungen an ein Endlager würde Morsleben keine Genehmigung zur Einlagerung von radioaktiven Abfällen erhalten. Es ist beantragt, das Endlager nach den Anforderungen des Atomrechts zu schließen.

Berichte der Emissions- und Immissionsüberwachung

Zum Schutz der Bevölkerung und um die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte nachweisen zu können, wird das Endlager Morsleben kontinuierlich überwacht. Wie dabei vorzugehen ist, legt die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) gesetzlich fest. Im Rahmen der Immissionsüberwachung wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als unabhängige Messstelle kontrolliert. Sämtliche Messergebnisse werden in Berichten veröffentlicht.

Vorträge aus der Veranstaltungsreihe "Betrifft: Morsleben"

Die Veranstaltungsreihe "Betrifft: Morsleben" ist ein Forum für interessierte Bürgerinnen und Bürger, um in der Info Morsleben über aktuelle Arbeiten und Fragestellungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zu diskutieren. Hier finden Sie Präsentationsfolien der bisherigen Vorträge aus der Reihe "Betrifft: Morsleben".

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz