Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Das Endlager

Das Endlager

Das ehemalige Kali- und Steinsalzbergwerk und heutige Endlager Morsleben blickt auf eine wechselvolle Vergangenheit zurück. 1971 hat die Deutsche Demokratische Republik in diesem Bergwerk ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingerichtet. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Endlager bis 1998 weiter genutzt. Insgesamt wurden 36.754 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Das Endlager befindet sich in der Phase der Stilllegung. Ziel ist der sichere Abschluss der radioaktiven Abfälle von der Biosphäre. Die Gesamtverantwortung für den heutigen Betrieb und die sichere Stilllegung des Endlagers liegt beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Endlager Morsleben - Luftaufnahme

Das Endlager Morsleben im Überblick

Im ehemaligen Kali- und Steinsalzbergwerk Bartensleben bei Morsleben (Sachsen-Anhalt) hat die Deutsche Demokratische Republik 1971 ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingerichtet. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Endlager bis 1998 weiter genutzt. Insgesamt sind im Endlager Morsleben 36.754 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert.

Eigenabfälle im Westfeld

Endgelagerte radioaktive Abfälle

Von 1971 bis 1991 und von 1994 bis 1998 wurden insgesamt 36.754 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) endgelagert. Darin enthalten sind auch 6.621 umschlossene Strahlenquellen. Rund sechzig Prozent des derzeit endgelagerten Inventars stammt aus der Zeit nach der Übernahme durch das BfS ab 3. Oktober 1990 im Zuge der Wiedervereinigung.

Akteure und Verantwortlichkeiten

Die Zuständigkeiten für die Endlagerung radioaktiver Abfälle werden im Atomgesetz (AtG) geregelt. Nach Paragraph 9a, Absatz 3 AtG hat der Bund Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist nach Paragraph 23 AtG die dafür zuständige Behörde. So liegt die Gesamtverantwortung für den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers Morsleben beim BfS. An der komplexen Aufgabe der Stilllegung des Endlagers Morsleben ist eine Vielzahl weiterer Akteure beteiligt.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

Schacht Marie

Geschichte des Endlagers Morsleben

Das Endlager Morsleben ist ein über 100 Jahre altes Kali- und Steinsalzbergwerk. Im Zweiten Weltkrieg diente die Schachtanlage als KZ-Außenstelle und als unterirdische Rüstungsproduktionsstätte, später zur Hühnermast und zur Einlagerung von Giftmüll. Zwischen 1971 und 1998 wurden schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert.

Das Untertage-Messfeld

Zwischengelagerte radioaktive Abfälle

Im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben werden neben den endgelagerten radioaktiven Abfällen auch Abfälle zwischengelagert. Bei diesen Abfällen handelt es sich um Radium-226-Abfälle sowie um überwiegend Cobalt-60-Strahlenquellen. Gemessen am Volumen machen die zwischengelagerten Abfälle nur einen vernachlässigbar kleinen Teil der radioaktiven Abfälle aus (weniger als 0,01 Prozent). Dennoch entfallen auf diese ca. zwei Drittel der eingelagerten Aktivität (170.000 Gigabecquerel; Stand: Ende 2014).

Finanzierung von Betrieb und Stilllegung

Vorläufige Schätzungen gehen davon aus, dass die Umsetzung der geplanten Stilllegungsmaßnahmen nach Planfeststellungsbeschluss rund 1,2 Milliarden Euro kosten wird. Da es sich beim Endlager Morsleben um eine Anlage nach § 9a des Atomgesetzes handelt, werden der Betrieb und die zukünftige Stilllegung vollständig aus staatlichen Mitteln finanziert. Von 1990 bis 2014 verursachte das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben Kosten von rund 1,1 Milliarden Euro. Aufgrund der Unsicherheiten im Ablauf des atomrechtlichen Verfahrens zur Stilllegung sind Angaben zu den Gesamtkosten nur näherungsweise möglich.

© Bundesamt für Strahlenschutz