Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Sicherheit

Betrieblicher Strahlenschutz

Betriebliche Dosimeter Betriebliche DosimeterBetriebliche Dosimeter

Der betriebliche Strahlenschutz umfasst sowohl die dosimetrische Überwachung des Personals und der Besucherinnen und Besucher als auch die Überwachung der Anlage selbst. Um eine Gefährdung von Personen auszuschließen, hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zahlreiche Schutzmaßnahmen getroffen. Strahlenschutzbereiche, dosimetrische Überwachungen und Kontaminationskontrollen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Besucherinnen und Besucher vor einer unzulässigen Strahlenbelastung schützen.

Ziel der messtechnischen Überwachung ist es, die in der Dauerbetriebsgenehmigung für das Endlager Morsleben und der Strahlenschutzverordnung zum Schutz der Beschäftigen und der Besucherinnen und Besucher festgelegten Grenzwerte einzuhalten und die Strahlenbelastung auch unterhalb dieser Grenzwerte so gering wie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls möglich zu halten. Zu diesem Zweck erfolgen im Endlager Morsleben umfassende Strahlenschutzmaßnahmen:

  • Personenendosisüberwachung (äußere und innere Strahlenexposition) sowie
  • innerbetriebliche Strahlenschutzkontrollen.

Weitere Aufgaben des betrieblichen Strahlenschutzes ergeben sich aus der Dauerbetriebsgenehmigung und dem betrieblichen Regelwerk des Endlagers Morsleben.

Personendosisüberwachung - Äußere Strahlenexposition

Besteht bei Personen die Möglichkeit einer Strahlenexposition – dies ist im Endlager Morsleben beim Betreten des Kontrollbereichs (Strahlenschutzbereich) der Fall – erfolgt die Strahlenschutzüberwachung mittels Personendosismessung. Dazu wird mit einem Dosimeter die Höhe der individuellen Strahlenbelastung ermittelt.

Im Kontrollbereich tätige Personen werden sowohl mit betrieblichen als auch mit amtlichen Dosimetern überwacht. Zuständige amtliche Personendosismessstelle ist die Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung (LPS) in Berlin. Die Auswertungen der LPS zeigen, dass die Grenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen im Endlager Morsleben deutlich unterschritten werden.

Personendosisüberwachung – Innere Strahlenexposition

Freigesetzte radioaktive Stoffe (Radionuklide) können über den Mund, die Nase, über offene Wunden und teilweise sogar über die unverletzte Haut in den menschlichen Körper gelangen. Diese sogenannte Inkorporation führt zu einer inneren Strahlenbelastung.

Besteht bei beruflich strahlenexponierten Personen die Möglichkeit, Radionuklide zu inkorporieren, müssen diese Personen regelmäßig untersucht werden. Im Endlager Morsleben werden zu diesem Zweck jährlich repräsentative Kontrollgruppen im Ganzkörperzähler des BfS in Berlin untersucht. Zur Bestimmung einer eventuellen Inkorporation von Tritium werden Urinproben analysiert. Die Untersuchungsergebnisse haben bislang keine Hinweise auf eine betriebsbedingte erhöhte Strahlenexposition infolge der Inkorporation von Radionukliden ergeben.

Innerbetriebliche Strahlenschutzkontrollen

Um mögliche Kontaminationen von Personen festzustellen, werden Hände, Füße und Bekleidung ausgemessen. Dazu werden verschiedene Messgeräte verwendet, z.B. Hand-Fuß-Kleider-Monitore oder Ganzkörperkontrollschränke. Die Kontamination von betrieblichen Anlagen wird durch direkte Messungen mit tragbaren Kontaminationsmonitoren und durch sogenannte Wischtests überprüft. Dabei wird mit kleinen Papierfiltern über die Oberflächen von Anlagen gewischt. Anschließend wird die Probe in einem Strahlenmessgerät auf eine mögliche radioaktive Verunreinigung untersucht.

Auch hier zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass die zulässigen Grenzwerte bisher immer deutlich unterschritten worden sind.

Die Grubenluft wird mit einer auf die einzelnen Messaufgaben (Ermittlung der Konzentration unterschiedlicher Radionuklide) abgestimmten Kombination verschiedener Geräte überwacht. Diese Geräte sind in Messcontainern untergebracht. Im Endlager Morsleben existieren drei, den Einlagerungsbereichen zugeordnete, Messcontainer. Darüber hinaus kommen mobile Probeentnahmegeräte für die Überwachung der an Schwebstoffe gebundenen Radioaktivität sowie mobile und passive Messgeräte für die Überwachung der Radon-Aktivitätskonzentration zum Einsatz.

Die Messergebnisse zeigen keine Hinweise auf eine unzulässige Grubenluftkontamination. Kurzzeitige Spitzen im Rahmen der Resthohlraumverfüllung im Südfeld waren radiologisch unbedenklich.

Stand: 03.01.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz