Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Stilllegungskonzept

Warum verfolgt das BfS unterschiedliche Stilllegungskonzepte für Morsleben und Asse?

Die Gewährleistung der Langzeitsicherheit ist entscheidend für die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Langzeitsicherheitsanalysen basieren auf Beobachtungen der Natur sowie der geologischen Vergangenheit und bieten die Möglichkeit, Prognosen über die zukünftige Entwicklung anzustellen. Ungünstige Langzeitentwicklungen (etwa ein akuter Wassereintritt) und deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt können so abgeschätzt werden.

Aufgrund der Gefährlichkeit radioaktiver Stoffe sind Langzeitsicherheitsbetrachtungen für nach Atomrecht zu genehmigende Endlager durchzuführen, bevor radioaktive Abfälle eingelagert werden. Für die Schachtanlage Asse II fand dies nicht statt. Entsprechend in der DDR durchgeführte Berechnungen für das Endlager Morsleben genügten den heutigen Anforderungen nicht.

Anhand nachträglicher Langzeitsicherheitsanalysen konnte das BfS zeigen, dass eine sichere Schließung des Endlagers Morsleben mit dem beantragten Stilllegungskonzept möglich ist. Die erforderlichen Nachweise sind jedoch noch nicht von der zuständigen Genehmigungsbehörde bestätigt, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

Vergleichbare Berechnungen für die Schachtanlage Asse II schlossen einen langzeitsicheren Verbleib der dortigen Abfälle aus. Für eine sichere Stilllegung der Asse kommt daher nach derzeitigem Stand nur die Rückholung der radioaktiven Abfälle in Frage.

Hintergrund

Beide Grubengebäude sind sehr alt und weisen einen hohen Durchbauungsgrad auf. Anders als in der Schachtanlage Asse II gibt es im Endlager Morsleben keine großen Probleme mit der Stabilität des Grubengebäudes. Durch die rechtzeitige Verfüllung von 27 Abbauen im Zentralteil des Bergwerks, in denen keine Abfälle lagern, konnte das BfS ausreichend Stabilität schaffen, um ein ordentliches atomrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers durchzuführen.

Unterschiede gibt es auch bei den zutretenden Wässern und Lösungen. Wässer, die vermutlich aus dem Deckgebirge stammen, treten im Endlager Morsleben ausschließlich an einer Stelle im Grubengebäude Marie und damit weit weg von den eingelagerten Abfällen zu. Die Menge beträgt etwa 13 Kubikmeter pro Jahr. Zum Vergleich: In die Schachtanlage Asse II dringen etwa 12 Kubikmeter pro Tag ein.

Alternative Vorgehensweisen

Wie bei der Schachtanlage Asse II untersuchte das BfS auch für das Endlager Morsleben alternative Stilllegungskonzepte. Neben der Flutung und der Verzögerung von Lösungsbewegungen mittels künstlicher Wegbarkeiten wurden auch unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfüllung des Endlagers untersucht. Die Machbarkeit der Rückholung der eingelagerten Abfälle wurde von Sachverständigen bewertet. Sie würde jedoch zu keinem nachweisbaren Sicherheitsgewinn führen.

Einzig die weitgehende Verfüllung des Grubengebäudes bei gleichzeitiger Errichtung von Abdichtungen im Umfeld der Einlagerungsbereiche erfüllte die atom- und bergrechtlichen Anforderungen an die Stilllegung. Entsprechend wurde dieses Konzept zur Planfeststellung beantragt.

Stand: 26.04.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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